Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 09/2022

Verleumdung eines Anwalts - EGMR

Der EGMR entschied am 5. Mai 2022 in der Rechtssache Mésic v. Croatia, dass die Verurteilung des Antragstellers wegen Verleumdung eines Anwalts keine Verletzung von Art. 10 EMRK, des Rechts auf Meinungsfreiheit, darstellt. Vielmehr sei die konkrete Äußerung geeignet gewesen, ihn von der Ausübung seiner beruflichen Pflichten abzubringen.

13.05.2022Newsletter

Beim Antragsteller handelt es sich um den früheren Präsidenten Kroatiens, Stjepan Mesić. Dieser war in einem Zivilverfahren zur Zahlung von 6.660 € Schadensersatz aufgrund einer Äußerung über einen in Frankreich praktizierenden Rechtsanwalt kroatischer Herkunft verurteilt worden. Die Äußerung sei schädlich für den Ruf des Rechtsanwalts gewesen und sei darüber hinaus eben geeignet gewesen, ihn von der Ausübung seiner Pflichten abzuhalten. Aufgrund der Länge des Verfahrens lag jedoch ein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren gem. Art 6 EMRK vor.

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