Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 1/2023

Anwaltskonvention: BRAK regt höheren Schutzstandard an – BRAK

Die BRAK bringt sich weiter in die Arbeiten an einer Konvention des Europarats zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung ein.

20.01.2023Newsletter

Der Europarat erarbeitet ein internationales Abkommen zum Schutz der Berufsausübung von Anwältinnen und Anwälten. Zum aktuellen Stand der Arbeiten an dem Abkommen (Arbeitsfassung 3) hat die BRAK auf Anfrage des Bundesministeriums der Justiz Stellung genommen.

Neben redaktionellen Änderungen schlägt die BRAK auch Konkretisierungen vor, durch die der Schutzstandard weiter erhöht werden könnte. Sie gibt insbesondere zu bedenken, dass der Schutz der anwaltlichen Tätigkeit formal nicht an ein erteiltes Mandat geknüpft sein darf. Neben „clients“ müssten stets auch „prospective clients“ vom Schutz der Konvention erfasst sein, Schutzrechte und Vertraulichkeit müssten auch für Anbahnungsgespräche und für „geplatzte“ Bevollmächtigungen gelten. Anderenfalls sei der Anwendungsbereich der Konvention zu eingeschränkt.

Weitere Änderungsvorschläge betreffen unter anderem die Definition des „prospective client“, die Bedeutung und den Schutz der anwaltlichen Selbstverwaltungsorgane und insbesondere die Staatsferne bei der Zulassung zur Anwaltschaft und die beruflichen Rechte.

Erneut macht die BRAK deutlich, dass die Konvention aus ihrer Sicht unmittelbare Wirkung zugunsten der Anwältinnen und Anwälte sowie der Mandantschaft entfalten sollte, und nicht lediglich mittelbar über eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten.

Im Oktober 2022 hatte die BRAK sich bereits mit einer Stellungnahme zur Arbeitsfassung 2 des Konventionsentwurfs geäußert. Sie wird auch den weiteren Entstehungsprozess des neuen internationalen Rechtsinstruments kritisch begleiten.

In der nächsten Ausgabe der BRAK-Mitteilungen wird der Konventionsentwurf ausführlich vorgestellt.

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