Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 1/2023 v. 20.01.2023

Transparenzerfordernis einer Zeitaufwand-Klausel im Anwaltsvertrag; Anwaltskonvention: BRAK regt höheren Schutzstandard an; Keine Pönalisierung von Rechtsberatung; Konsultation über den Umgang mit Fluggastdaten; Zweites Zusatzprotokoll gebilligt; Übertragung von Strafverfahren; Stellungnahme zur Designrechtsreform; Schwedische EU-Ratspräsidentschaft; Missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen; Neues Präsidium des CCBE

20.01.2023Newsletter
  • Eine Klausel, nach der sich die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach dem Zeitaufwand richtet, genügt nicht dem unionsrechtlichen Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit, wenn dem Verbraucher vor Vertragsschluss nicht die Informationen erteilt worden sind, die für seine Entscheidung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen des Vertragsschlusses relevant sind.
  • Die BRAK hat Stellung zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Sanktionierung von Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU genommen. Darin begrüßt sie zunächst die Zielsetzung der Kommission, nämlich die effektive Durchsetzung von EU-Sanktionen im Hinblick auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands, übt jedoch Kritik an der Pönalisierung der Rechtsberatung in Art. 3 Abs. 2 lit. g.
  • Die Europäische Kommission hat im Dezember 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung zum Umgang mit sog. API (Advance Passanger Information) - Daten vorgelegt. Dadurch soll die alte API-Richtlinie ersetzt werden, so dass API-Daten in der gesamten EU einheitlich verarbeitet werden.
  • Die Abgeordneten des EP haben am 17. Januar 2023 ihre Zustimmung zur Annahme des Zweiten Zusatzprotokolls der Budapest (Cybercrime) - Konvention durch einen entsprechenden Ratsbeschluss gegeben. Die Regelungen des Zweiten Zusatzprotokolls erinnern an die E-Evidence – Verordnung, welche die BRAK stark kritisiert hat.
  • Die europäische Agentur für die Zusammenarbeit in Strafsachen Eurojust hat eine Studie zur Übertragung von Strafverfahren veröffentlicht. Derzeit fehlt ein EU-Instrument, welches diesen Bereich regelt, obwohl Übertragungen von Verfahren die Justiz effizienter machen und nicht zuletzt den Grundrechten angeklagter Personen Rechnung tragen.
  • Zum 1. Januar 2023 hat Schweden den halbjährlich rotierenden Vorsitz im Rat der Europäischen Union von der Tschechischen Republik übernommen. Schweden hat die folgenden vier Prioritäten für die Arbeit unter seinem dritten Vorsitz im Rat definiert: Sicherheit und Einheit, Wettbewerbsfähigkeit, grüne Energiewende sowie demokratische Werte und Rechtsstaatlichkeit.
  • Das EP hat am 17. Januar 2023 seine Position zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen angenommen. Dabei spricht es sich unter anderem für stärkere Sanktionen aus.