Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 2/2023

Systematische Erhebung biometrischer und genetischer Daten – EuGH

Der EuGH entschied am 26. Januar 2023 in der Rechtssache V. S. (C-205/21), dass eine systematische Erhebung biometrischer und genetischer Daten aller beschuldigten Personen für die Zwecke ihrer polizeilichen Registrierung nicht möglich sein soll.

02.02.2023Newsletter

Im bulgarischen Ausgangsfall sieht das nationale Gesetz eine „polizeiliche Registrierung“ von Personen vor, welche einer vorsätzlichen, von Amts wegen verfolgten Straftat beschuldigt werden. Am Kläger sollte darauf basierend die zwangsweise Durchführung der Erhebung genetischer und biometrischer Informationen durchgeführt werden, dem zuständigen Gericht kamen Zweifel an der Vereinbarkeit dieser „polizeilichen Registrierung“ mit der Richtlinie 2016/680 in Verbindung mit der EU-Grundrechtecharta.

Der Gerichtshof befasste sich zunächst mit den Voraussetzungen einer Verarbeitung biometrischer und genetischer Daten durch Polizeibehörden, sodann äußerte er sich zur Umsetzung der in der Richtlinie aufgestellten Anforderungen an die Verarbeitung von Daten Verdächtiger, an effektiven gerichtlichen Rechtsschutz und an die Unschuldsvermutung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie der systematischen Erfassung solcher Daten aller einer vorsätzlichen Offizialtat beschuldigten Personen entgegensteht, wenn die zuständige Behörde nicht verpflichtet ist, zu überprüfen und nachzuweisen, ob dies für die Erreichung der konkret verfolgten Ziele unbedingt erforderlich ist, bzw. ob es ein milderes Mittel gäbe.

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