Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 7/2023

Neue Produktsicherheitsverordnung – EP

Das EP hat am 30. März 2023 mit 569 zu 13 Stimmen ohne Enthaltungen für die neuen EU-Produktsicherheitsvorschriften gestimmt. Die neue Produktsicherheitsverordnung ist damit der Nachfolgerechtsakt zu 87/357/EWG sowie zur Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG).

13.04.2023Newsletter

Ziel der neuen Vorschriften ist u. a. die Sicherstellung effektiver Produktsicherheitsrückrufe sowie die Minimierung von Sicherheitsrisiken, die mit neuen Technologien sowie den zunehmenden Online-Käufen einhergehen: So sollen Verbraucherprodukte, die im Wege des Fernabsatz- bzw. Online-Handels vertrieben werden, bereits dann als „auf dem Markt bereitgestellt“ gelten, wenn das Unternehmen sein Angebot auf den Verbraucher ausrichtet, sei es im Hinblick auf den Versandradius oder die zur Verfügung stehenden Sprachen etc. Eine bloße Zugangsmöglichkeit zu der Webseite in einem der Mitgliedstaaten genügt wiederum nicht.

Die Beurteilung der Sicherheit eines Produkts soll künftig auch unter Berücksichtigung erforderlicher Cybersicherheitsmerkmale, geschlechtsspezifischer Faktoren sowie besonders schützenswerter Gruppen, wie Kinder, beantwortet werden. Gefährliche Produkte sollen schneller aus dem Verkehr gezogen und Produktrückrufe wirkungsvoller ausgestaltet werden. Dem diene die Modernisierung und Aktualisierung des Unionssystems zum Informationsaustausch RAPEX (Rapid Exchange of Information System) in drei Blöcken: Neben einem Schnellwarnsystem (Safety-Gate) soll es ein öffentliches Informations-Portal samt eingeräumter Beschwerdemöglichkeit (Safety-Gate-Portal) sowie ein Portal für Meldungen der Unternehmen an Behörden und Verbraucher über gefährliche Produkte und Unfälle (Safety-Business-Gateway) geben - in der jeweiligen Amtssprache des Mitgliedstaates. Hat der Verbraucher beim Kauf des Produkts Kontaktinformationen hinterlegt, soll eine Kontaktaufnahme durch die Wirtschaftsakteure erfolgen. Zudem ist dem Verbraucher eine Reparatur, ein Ersatzprodukt oder eine Erstattung anzubieten.

Weiterführende Links: