Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 8/2023

Richtlinie zur Entgelttransparenz verabschiedet – Rat

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen wurde am 24. April 2023 vom Rat der EU gebilligt.

28.04.2023Newsletter

Die im öffentlichen und privaten Sektor geltende Richtlinie enthält Mindestanforderungen zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts nach Art. 157 AEUV sowie des Diskriminierungsverbots nach Art. 4 der Gleichbehandlungsrichtlinie (2006/54/EG).

Vorgesehen sind Rechte der Stellenbewerber auf Auskunft über das auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhende Einstiegsentgelt für die betreffende Stelle. Arbeitnehmer haben das Recht, Auskünfte über ihre individuelle Entgelthöhe und über die durchschnittlichen Entgelthöhen zu verlangen und in schriftlicher Form zu erhalten. Darüber hinaus soll den Arbeitnehmern ein Schadensersatzanspruch zustehen, wenn sie durch die Verletzung von Rechten oder Pflichten im Zusammenhang mit dem Grundsatz des gleichen Entgelts einen Schaden erlitten haben sowie bei intersektioneller Diskriminierung. Nach der Richtlinie muss nun der Arbeitgeber nachweisen, dass er nicht gegen die europäischen Vorschriften über gleiches Entgelt und Entgelttransparenz verstoßen hat.

Die Richtlinie sieht außerdem eine Pflicht zur Berichterstattung über das Entgeltgefälle zwischen Arbeitnehmern für Unternehmen mit bestimmter Arbeitnehmerzahl vor. Die Mitgliedstaaten haben die Verpflichtung, Vorschriften über wirksame und verhältnismäßige Sanktionen im Falle von Verletzungen des Grundsatzes des gleichen Entgelts zu erlassen. Die Mitgliedstaaten müssen innerhalb von drei Jahren die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, die erforderlich sind, um der Entgelttransparenzrichtlinie nachzukommen.

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