Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 8/2023 v. 28.04.2023

Trilog über Geldwäschepaket; Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet; Vertragsverletzungsverfahren wegen Terrorismusrichtlinie; Verhandlungsposition zum Asyl- und Migrationspaket; Richtlinie zur Entgelttransparenz verabschiedet; Kein Erfordernis der persönlichen Stellung eines Antrags auf Familienzusammenführung; Bewertung des EU-Urheberrechts für sehbehinderte Menschen; Zugangsrechte zu Plattformdaten für Forscher und Behörden; Neue Durchführungsverordnung zum DMA; Vereinfachung der Fusionskontrolle

28.04.2023Newsletter
  • Das Plenum des Europa-Parlaments hat am 19. April 2023 beschlossen, zu allen drei Dossiers des EU-Geldwäschepakets aus dem Sommer 2021 mit dem Rat in die interinstitutionellen Verhandlungen einzutreten.
  • In der vergangenen Woche legte der Wissenschaftliche Dienst des EP seine Folgenabschätzung zum sogenannten „Chatkontrolle“-Vorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet vor, am 26. April 2023 wurde der Berichtsentwurf im Innenausschuss des EP (LIBE) vorgestellt. Die BRAK verfolgt das Vorhaben mit Sorge.
  • Das EP hat am 20. April 2023 seine Position zu den Rechtsakten des sog. Asyl- und Migrationspakets festgelegt. Die bereits im März im entsprechenden Parlamentsausschuss festgelegten Verhandlungspositionen wurden nach einem dagegen gerichteten Antrag rechter Fraktionen nun vom Plenum mit großer Mehrheit bestätigt.
  • Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen wurde am 24. April 2023 vom Rat der EU gebilligt.
  • Die Europäische Kommission führt derzeit eine Sondierung mit kurzer Frist zum im Gesetz für Digitale Dienste (DSA) verankerten Datenzugangsrecht durch. Ziel ist, die Bedingungen festzulegen, unter denen sehr große Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen Forschern und Aufsichtsbehörden Zugang zu ihren Daten gewähren müssen.
  • Die Europäische Kommission hat am 20. April 2023 ein Paket von Rechtsakten zur Vereinfachung der Verfahren bei der Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen veröffentlicht. Die Rechtsakte sollen ab 1. September 2023 gelten.