Binnenmarkt

Dienstleistungsrichtlinie – EuGH

Mit seinem Urteil vom 20. April 2023 hat der EuGH in der Rechtssache Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato gegen Comune di Ginosa (C-348/22) abermals die Gültigkeit und unmittelbare Wirkung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 bestätigt.

11.05.2023Europa

Hintergrund der Entscheidung war ein Vorabentscheidungsersuchen des italienischen regionalen Verwaltungsgerichts, welches die einschlägigen nationalen Vorschriften zwar als unvereinbar mit der Richtlinie 2006/123 ansah, zugleich jedoch Bedenken bzgl. ihrer Anwendbarkeit und Wirksamkeit hegte. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, inwieweit Konzessionen für die Nutzung eines im öffentlichen Eigentum stehenden italienischen Küstengebiets automatisch verlängert werden dürfen - mit der Folge, dass kein Auswahlverfahren durchgeführt wird.

Der EuGH hat zum einen mit Blick auf Art. 94 EG die Gültigkeit der Richtlinie 2006/123 bestätigt. Zum anderen hat der EuGH entschieden, dass die Dienstleistungsrichtlinie auf alle Konzessionen für die Nutzung im öffentlichen Eigentum stehender Liegenschaften Anwendung findet – unabhängig davon, ob ein unmittelbarer grenzüberschreitender Bezug vorliegt. Im Sinne des Art. 12 Abs. 1 der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG müssen die Mitgliedstaaten bei der Vergabe von Konzessionen mithin ein neutrales und transparentes Verfahren zur Auswahl der Bewerber durchführen.

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