Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 13/2024

Stärkung von Europäischen Betriebsräten in multinationalen Unternehmen – Rat

Der Rat der Europäischen Union hat am 20. Juni 2024 seine allgemeine Ausrichtung zum Kommissionsvorschlag der Richtlinie betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung festgelegt.

05.07.2024Newsletter

Europäische Betriebsräte vertreten Arbeitnehmerinteressen in großen multinationalen Unternehmen, die in mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder zwei Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums tätig sind. Die neue Richtlinie soll den Begriff „länderübergreifende Angelegenheit“ klarer definieren, die Regeln zur Einrichtung des Europäischen Betriebsrats stärken, klare Anforderungen für den Fall schaffen, dass ein Unternehmen den Zugang zu Informationen verweigert, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis unter den Vertretern der Europäischen Betriebsräte sorgen und eine Verpflichtung zu deren rechtzeitiger Konsultation einführen. Nicht zuletzt sollen die Mitgliedstaaten einen wirksamen Zugang zu Gerichtsverfahren gewährleisten, um die Durchsetzung der Rechte des Europäischen Betriebsrats zu ermöglichen. Außerdem dürfen außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren nicht dazu führen, dass Rechteinhaber ihr Recht auf Einleitung eines Gerichtsverfahrens verlieren. Die Kosten für Rechtsvertretung und Teilnahme an Gerichtsverfahren sollen von der zentralen Leitung, beispielsweise durch angemessene Arbeitsbudgets oder Einrichtung von Solidaritätsfonds auf nationaler Ebene, Bereitstellung von Versicherungen oder Gewährung von Rechtsbeistand unter bestimmten Umständen, getragen werden. Damit soll verhindert werden, dass de facto der Zugang zu Gerichts- oder Verwaltungsverfahren mangels finanzieller Ressourcen, unmöglich wird.

Nun ist das EP an der Reihe, sich auf sein Mandat zu einigen, bevor die Verhandlungen zwischen den gesetzgebenden Organen beginnen können.

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