Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 13/2024

Untersuchung zur gewerblichen Prozessfinanzierung in der EU – KOM

Die von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Umfrage zur gewerblichen Prozessfinanzierung in der EU wurde veröffentlicht und steht den Interessenträgern bis zum 6. August 2024 zur Beantwortung zur Verfügung.

05.07.2024Newsletter

Das EP hatte bereits 2022 die Entschließung und Empfehlung an die Europäische Kommission vom 13. September 2022 zur verantwortungsbewussten privaten Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten veröffentlicht und damit auf EU-Ebene die Diskussion rund um das Bedürfnis einer EU-einheitlichen Regulierung gewerblicher Prozessfinanzierer eröffnet. Inhaltlich forderte das EP u. a. die Einführung einer Offenlegungspflicht für prozessfinanzierte Rechtsstreitigkeiten sowie die Schaffung gewisser „Mindeststandards“: hierunter u. a. die Einführung einer Höchstgrenze für die Vereinbarung des Erfolgshonorars von 40 %. Zudem soll dem Prozessfinanzierer jedwede Einflussnahme auf den Prozessverlauf untersagt sein.

Die Kommission entschloss sich, in ihrem ersten Schritt eine Untersuchung des europäischen Prozessfinanzierungsmarktes in Form einer Mapping Study an einen externen Dienstleister – das British Institute of International and Comparative Law (BIIC) in Kooperation mit der Civic Consulting, bestehend aus dem Asser Institute und dem RPA (Risk & Policy Analysts) – in Auftrag zu geben und sich durch Befragung von Interessenvertretern sowie gezielte Interviews einen Überblick über den europäischen Prozessfinanzierungsmarkt zu verschaffen. Diese der Mapping Study zugrundeliegende Umfrage ist nunmehr veröffentlicht und kann von den Adressaten, darunter auch die Anwaltschaft, bis zum 6. August 2024 beantwortet werden. Abgefragt werden neben der Wahrnehmung des Konstituts gewerblicher Prozessfinanzierung als solches und seiner Verbreitung u. a. auch seine Offenlegungspflicht in gerichtlichen Verfahren, die Möglichkeit gewerblicher Prozessfinanzierer, die Finanzmittel wieder zu entziehen, ergo ihr Kündigungsrecht, die Einflussnahmemöglichkeiten auf den finanzierten Rechtsstreit sowie die Frage, inwieweit potentiellen Interessenkollisionen auf regulatorischer Ebene begegnet wird.

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