Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 15/2024

Änderungen der Verfahrensvorschriften – EuGH / EuG

Der EuGH und das EuG haben ihre Verfahrensordnungen geändert, um sie an die Änderungen der Satzung des EuGH anzupassen, die das EP und der Rat der Europäischen Union beschlossen haben. Die Verfahren vor beiden Gerichten werden mit den neuen Vorschriften zudem modernisiert und vereinfacht.

13.09.2024Newsletter

Ab dem 1. Oktober 2024 soll entsprechend der veränderten Satzung die Zuständigkeit für Vorabentscheidungen vom Gerichtshof teilweise auf das Gericht übertragen werden.

Die Verfahrensordnung regelt unter anderem die Modalitäten der Bestimmung des jeweils zuständigen Gerichts und die Behandlung von Vorabentscheidungsersuchen, die das Gericht wegen der Erforderlichkeit von Grundsatzentscheidungen an den EuGH verweist.

Eine weitere Änderung der Verfahrensordnung umfasst die Bildung einer neuen Mittleren Kammer am Gericht, die zwischen der Kammer mit fünf Richtern und der großen Kammer mit 15 Richtern stehen soll. Diese Mittlere Kammer soll mit neun Richtern besetzt werden und unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Gerichts stehen.

Für die vom EuGH an das EuG weitergeleiteten Vorabentscheidungsersuchen wurden die Bestimmungen der Verfahrensordnung des EuGH weitgehend übernommen, um den nationalen Gerichten und den Beteiligten die gleichen Garantien wie vor dem Gerichtshof zu bieten.

Ein Aspekt der Modernisierung ist, dass Parteien in Zukunft auch per Videokonferenz verhandeln können, sofern die in den praktischen Anweisungen festgelegten rechtlichen und technischen Voraussetzungen vorhanden sind.

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