Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 4/2024

Ohne Rechtsbeistand kein faires Verfahren – EGMR

Der EGMR urteilte am 13. Februar 2024 in der Rechtssache Doğan v. Türkei (Beschwerde Nr. 3324/19), dass eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren vorliegt, wenn Aussagen Mitangeklagter ohne anwaltlichen Beistand als wesentliches Beweismittel herangezogen werden.

01.03.2024Newsletter

Beim Antragsteller handelt es sich um einen türkischen Staatsbürger, welcher 2002 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden war. Der EGMR stellte in diesem Verfahren eine Verletzung von Art. 6 EMRK fest, da die Aussagen des Antragstellers ohne Rechtsbeistand getätigt worden waren. Auch im Wiederaufnahmeverfahren wurde der Antragsteller verurteilt – hier waren die Aussagen Mitangeklagter in polizeilichen Vernehmungen das Hauptbeweismittel. Auch diese waren ohne Rechtsbeistand getätigt worden. Der EGMR führte nun aus, dass es an Zweifeln des Beweiswerts dieser Aussagen in der Urteilsbegründung gemangelt habe. Ferner sei nicht gewürdigt worden, ob die übrigen Beweismittel die Aufrechterhaltung des Urteils gerechtfertigt hätten.

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