Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 4/2024 v. 01.03.2024

Anti-SLAPP-Richtlinie beschlossen; Ohne Rechtsbeistand kein faires Verfahren; Übergangsverordnung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch online; Neue Regeln im Umweltstrafrecht; Kompromiss zur EU-Lieferkettenrichtlinie abgelehnt;

01.03.2024Newsletter
  • Das EP hat am 27. Februar 2024 mit 546 zu 47 Stimmen bei 31 Enthaltungen – und damit mit großer Mehrheit – für die sogenannte Anti-SLAPP-Richtlinie gestimmt. Mit der Richtlinie sollen Verfahrensgarantien und Schutzmaßnahmen bei zivilen SLAPP-Klagen mit grenzüberschreitendem Bezug eingeführt werden.
  • Der EGMR urteilte am 13. Februar 2024 in der Rechtssache Doğan v. Türkei (Beschwerde Nr. 3324/19), dass eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren vorliegt, wenn Aussagen Mitangeklagter ohne anwaltlichen Beistand als wesentliches Beweismittel herangezogen werden.
  • Das EP hat am 27. Februar 2024 mit 499 zu 100 Stimmen bei 23 Enthaltungen neue Regeln zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt angenommen. Diese enthalten u. a. eine Liste neuer Straftatbestände.
  • Im Rat ist am 28. Februar 2024 die Abstimmung zur sog. EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD) gescheitert. Der im informellen Trilog ausgehandelte Kompromiss fand im Rat insbesondere aufgrund der Enthaltung Deutschlands, Frankreichs und Italiens nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit. Damit ist es unwahrscheinlich, dass die CSDDD noch vor den Europawahlen im Juni verabschiedet wird.