Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 16/2025

IMCO-Ausschuss billigt Entwurf zur Reform der ADR-Richtlinie – EP

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat am 25. September 2025 den Kompromissentwurf zur Änderung der Richtlinie 2013/11/EU formal angenommen.

25.09.2025Newsletter

Die Europäische Kommission hatte bereits am 17. Oktober 2023 zum einen eine Änderungsrichtlinie zur sog. ADR-RL (Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, 2013/11/EU) veröffentlicht sowie zum anderen eine Empfehlung über Qualitätsanforderungen an Streitbeilegungsverfahren, die von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden der Union angeboten werden, angenommen. Nach intensiven Verhandlungen im Trilogverfahren hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EP nun am 25. September 2025 die provisorische Einigung gebilligt, die im Rahmen der interinstitutionellen Verhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung (ADR-Richtlinie) erzielt worden war. Die Trilogverhandlungen zwischen EP, Rat und Kommission waren bereits am 26. Juni 2025 abgeschlossen worden. Im Hinblick auf den Anwendungsbereich der ADR-Richtlinie ist nach derzeitigem Stand des Kompromissentwurfes festgelegt, dass dieser Streitigkeiten über vertragliche sowie auch vorvertragliche Pflichten umfasst. Zudem soll die Richtlinie auch dann Anwendung finden, wenn lediglich der Verbraucher, nicht jedoch auch der Unternehmer, seinen Sitz in der Europäischen Union hat.

Die Verhandlungen auf Seiten des EP wurden von der Berichterstatterin Laura Ballarín Cereza (S&D) geleitet. Ziel der Einigung ist es, die außergerichtliche Streitbeilegung im Verbraucherrecht zu stärken, sowohl durch eine Steigerung des Bewusstseins auf Seiten der Verbraucher als auch durch eine verstärkte Einbindung der Unternehmen.

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