Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 4/2025 v. 28.02.2025

Konsultation zur Sicherheitsstrategie; Anforderungen an die Höhe richterlicher Bezüge; Omnibus-Vorschlag verändert EU-Lieferkettenrichtlinie; Solidarisierung mit Kollegen der Rechtsanwaltskammer Istanbul; EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups

  • Noch bis zum 13. März 2025 konsultiert die Europäische Kommission über ihre Strategie zur inneren Sicherheit. Die EU soll dadurch widerstandsfähiger gegen Online- und Offline- Bedrohungen werden.
  • Mit seiner Entscheidung vom 25. Februar 2025 hat der EuGH Anforderungen formuliert, die vor dem Hintergrund richterlicher Unabhängigkeit an eine Richterbesoldung zu stellen sind – diese muss ihrer Höhe nach nicht der Vergütung anderer Rechtsberufe entsprechen.
  • Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 das sog. erste Omnibus-Paket vorgelegt. Dieses soll zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in der Union Vorschriften im Bereich der Nachhaltigkeit vereinfachen und damit vor allem den Verwaltungsaufwand von Unternehmen reduzieren. Insbesondere wird damit die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) erheblich verändert.
  • Am 27. Februar 2025 verurteilte das Standing Committee des CCBE in Wien unter Beteiligung der BRAK die strafrechtlichen Ermittlungen und straf- und zivilrechtlichen Verfahren gegen die Rechtsanwaltskammer Istanbul, ihren Präsidenten İbrahim Kaboğlu und Mitglieder ihres Vorstands. Die Verfahren wurden aufgrund von Forderungen der betroffenen Anwälte nach einer unparteiischen Untersuchung der Todesfälle von zwei Journalisten und der Achtung des internationalen humanitären Rechts von den türkischen Behörden auf Grundlage von Vorwürfen wie „Terrorpropaganda“ und „Verbreitung irreführender Informationen“ eingeleitet.