Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 4/2025

Omnibus-Vorschlag verändert EU-Lieferkettenrichtlinie – KOM

Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 das sog. erste Omnibus-Paket vorgelegt. Dieses soll zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in der Union Vorschriften im Bereich der Nachhaltigkeit vereinfachen und damit vor allem den Verwaltungsaufwand von Unternehmen reduzieren. Insbesondere wird damit die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) erheblich verändert.

28.02.2025Newsletter

Im Wesentlichen umfasst das erste Omnibus-Paket zwei Richtlinienvorschläge und einen Verordnungsvorschlag. Diese sollen insbesondere die Regelungen der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), der Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), der EU-Taxonomie-Verordnung und der CO₂-Grenzsteuer-Verordnung (CBAM) zusammenfassen und abschwächen. Für die CSDDD heißt dies unter anderem, dass Berichterstattungspflichten zur Nachhaltigkeit insbesondere für kleinere Unternehmen weitgehend entfallen sollen. Zudem sollen die zu erfüllenden Sorgfaltspflichten erst ein Jahr später greifen.

Die BRAK hatte sich gemeinsam mit weiteren europäischen Anwaltsorganisationen intensiv in die Verhandlungen zur CSDDD eingebracht, die im letzten Jahr kurz vor den Europawahlen angenommen wurde. Unter anderem hatte die BRAK eine Stellungnahme zum Ausschluss einer möglichen direkten und indirekten Anwendbarkeit der CSDDD auf Rechtsanwälte bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen erarbeitet.

Eine öffentliche Konsultation zum ersten Omnibus-Paket fand bisher nicht statt. Die Kommission hat am 26. Februar indes eine Konsultation hinsichtlich der Änderung von Durchführungsvorschriften zur EU-Taxonomie veröffentlicht. Eine Teilnahme ist bis zum 26. März 2025 möglich.

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