Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 5/2025

Anwaltschaft und Cloud-Computing – CCBE

Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) hat in seinem Standing Committee am 27. Februar 2025 eine Neuauflage seines Leitfadens zur Nutzung von Cloud-Computing durch Anwälte angenommen. Die erste Auflage stammt aus dem Jahr 2012, seither hat es zahlreiche Entwicklungen in den Bereichen Technologie, Gesetzgebung und Anwaltspraxis gegeben.

14.03.2025 Newsletter

Als Cloud-Computing wird IT-Infrastruktur bezeichnet, die die Speicherung und Verarbeitung von Daten aus der Ferne, genauer aus den Datenzentren der Diensteanbieter, erlaubt. Zugegriffen wird darauf über das Internet. Cloud-Computing weist zahlreiche Risiken für die Anwaltschaft auf, insbesondere im Hinblick auf die Vertraulichkeit. Der CCBE weist nun darauf hin, dass Anwälte verpflichtet sind, die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation mit Kunden sowie Informationen, die sie von diesen erhalten haben oder Rechtsrat, den sie selbigen erteilten, vertraulich zu halten. Ferner müssen sie ihr Wissen und ihre beruflichen Fähigkeiten stets auf dem Stand der Entwicklungen halten. Zudem müssen Anstrengungen unternommen werden, sowohl die einschlägigen Normen, als auch die entsprechenden nationalen Berufspflichten und Datenschutzregelungen im Hinblick auf den Umgang mit Daten der Mandantschaft zu verstehen. Durch angemessene Maßnahmen stets sichergestellt sein muss zudem der Schutz anwaltlicher IT-Systeme, diesbezüglich verweist der CCBE auf anerkannte Standards u. a. der International Standards Organisation (ISO). Anwältinnen und Anwälte müssen sich ferner mit den vorhandenen Diensteanbietern auseinandersetzen, eine Risikoanalyse durchführen und ihre jeweiligen Anbieter sorgfältig auswählen. Unbedingt erforderlich sind zudem Kenntnisse darüber, wo und wie die Daten verarbeitet werden. Schließlich ist ein hinreichender Versicherungsschutz wichtig.

Weiterführender Link: