Studie zum EU-Prozessfinanzierungsmarkt und seiner Regulierung – KOM
Die Europäische Kommission hat nach letztjähriger Erhebungsdurchführung am 21. März 2025 die von ihr in Auftrag gegebene Umfrage und Untersuchung zum Markt gewerblicher Prozessfinanzierung und dem Bedarf seiner EU-weiten Regulierung veröffentlicht.
Auf die „Entschließung und Empfehlung an die Europäische Kommission vom 13. September 2022 zur verantwortungsbewussten privaten Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten“ des EP hin, entschloss sich die Europäische Kommission dazu, eine Untersuchung des europäischen Prozessfinanzierungsmarktes in Form einer „Mapping Study“ durch das British Institute of International and Comparative Law (BIIC) in Kooperation mit der Civic Consulting, bestehend aus dem Asser Institute und dem Risks & Policy Analysts (RPA), durchzuführen. Der nunmehr veröffentlichte finale Studienbericht basiert nicht nur auf den Ergebnissen der erhobenen Stakeholder-Umfragen, sondern auch auf 84 individuell durchgeführten Interviews mit Experten sowie in Länderberichte gegossenen Untersuchungen der Prozessfinanzierungsmärkte und des rechtlichen Status quo in den 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Kanada, Großbritannien, der Schweiz und den Vereinigten Staaten.
Mit Blick auf die Stakeholder-Befragungen wurde die Frage, ob die Regulierung gewerblicher Prozessfinanzierung – sei es auf nationaler oder EU-Ebene – als notwendig angesehen wird, vom Adressatenkreis der Justiz, Wissenschaft, Wirtschaft und der Schiedsrichter und Mediatoren mit zwei Dritteln bejaht. Die Gruppe der Anwaltschaft sprach sich mit mehr als der Hälfte für eine Regulierung aus. Demgegenüber sahen Prozessfinanzierungsunternehmen sowie auch befragte Verbraucherorganisationen in der Mehrheit keine solche Notwendigkeit. Insgesamt sprachen sich 58 % für und 29 % gegen einen Regulierungsbedarf aus, während der Rest der Befragten keine Angaben hierzu machte.
Hier unterscheidet die Studie im Ergebnis zwischen drei Gruppen: derjenigen, die keine Notwendigkeit einer Regulierung sieht, derjenigen die eine sogenannte „light“ bzw. „ausgewogene“ Regulierung willkommen heißt und der Gruppe der Befürworter einer umfangreichen Regulierung. Die Gruppe derjenigen, die sich gegen eine Regulierung ausspricht, verweist darauf, dass es keine Beweise für negative Auswirkungen gewerblich prozessfinanzierter Rechtsstreitigkeiten gäbe und fordert, da wo notwendig, die Anpassung bereits bestehender sektoraler Rechtsvorschriften. Demgegenüber führt die Gruppe der Befürworter einer Regulierung die Intransparenz des Prozessfinanzierungsmarktes und die fehlende einheitliche Offenlegungspflicht an. Die Verfechter der umfangreichen Regulierung warnen zudem u. a. vor der Finanzierung unseriöser Klagen, der Verringerung der ausgekehrten Anspruchssumme zu Händen der finanzierten Partei, einem Anstieg von Prozesskosten und Versicherungsprämien sowie einer Kommerzialisierung von Gerichtsverfahren und der Verzerrung des Marktes für Rechtsdienstleistungen.
Weiterführende Links
- Finaler Bericht (EN) (März 2025)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 13/2024