Unrechtmäßige Durchsuchung eines Notarbüros – EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 29. April 2025 im Fall Kavečanký gegen die Slowakei (Beschwerdenummer 49617/22) über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung eines Notarbüros entschieden.
Auf Anordnung eines Staatsanwaltes wurden im Jahr 2021 die Räumlichkeiten des Notarbüros des Notars Vojtech Kavečanský ohne richterliche Anordnung, wegen des Verdachts auf Unterschlagung durchsucht, was nach slowakischem Strafrecht zulässig war.
Der EGMR stellt in seinem Urteil fest, dass die nationalen Regelungen nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Nationales Recht müsse ausreichenden Schutz vor Willkür gem. Art 8 Abs. 2 EMRK bieten, unter dessen Schutz auch Büroräume fallen. Er weist dabei auf den besonderen Schutz des Anwaltsgeheimnisses hin, welches sinngemäß auch für andere Rechtsberufe gelte. Gerade wenn die Anordnung einer Durchsuchung ohne richterliche Anordnung möglich sei, müssten besondere Schutzmechanismen gegen Willkür vorliegen. Er stellt fest, dass das Recht des Antragstellers aus Art. 8 EMRK dadurch verletzt wurde, dass es weder eine richterliche Anordnung vor der Durchsuchung gab, noch die Möglichkeit bestand, im Nachhinein eine effektive richterliche Überprüfung der Durchsuchungsanordnung sowie der Art und Weise, wie diese ausgeführt wurde, zu erlangen.
Weiterführender Link:
- Urteil des EGMR (EN) (April 2025)