Mahnung vor Chatkontrolle I und Chatkontrolle II – BRAK
Anlässlich der Trilogverhandlungen über die sog. Chatkontrolle/CSAM-Verordnung zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet hat die BRAK erneut Stellung genommen und warnt vor schwerwiegenden Eingriffen in das Mandatsgeheimnis.
Der Verordnungsentwurf sieht Pflichten für Diensteanbieter zur Bewertung und Minderung von Risiken, gezielte, anlasslose Aufdeckungspflichten und Melde- und Entfernungspflichten vor, welche erhebliche Bedenken nicht zuletzt hinsichtlich des Mandatsgeheimnisses aufwerfen. Am 26. November 2025 hat sich der Rat nach mehrjährigen Verhandlungen auf eine Allgemeine Ausrichtung zur Verordnung gegen Kindesmissbrauch im Internet geeinigt. Die darin vorgesehenen Maßnahmen der Diensteanbieter sollen nun auf freiwilliger Basis erfolgen. Die BRAK hält auch die teils abgemilderten Vorschläge des Rates mit Blick auf den Schutz der Grundrechte und insbesondere das Mandatsgeheimnis in ihrer Gesamtheit für nicht tragbar. So ist die Abkehr von einer unmittelbaren Pflicht zur Erkennung von Missbrauchsmaterial zu begrüßen. Mit der geplanten Fortführung freiwilliger Durchleuchtung verbleiben jedoch inakzeptable Risiken für die Vertraulichkeit der Online-Kommunikation und insbesondere der über solche Dienste abgewickelten Mandatskorrespondenz. Keinesfalls darf zudem die geplante Pflicht zur Erkennung und Minimierung von Risiken zu einer mittelbaren Einführung von Durchleuchtungspflichten werden. Die BRAK äußert sich zudem zu Verschlüsselung, dem in Art. 12a aufgenommenen, aber nicht hinreichend gewährleisteten Berufsgeheimnis und den Risiken der Altersverifikation.
Da sich die Einigung über die CSAM-Verordnung nun schon über Jahre hinzieht, soll parallel die Übergangsverordnung, sog. Temporäre ePrivacy Derogation, verlängert werden. Diese macht eine Durchleuchtung von Kommunikation auf freiwilliger Basis möglich. Die BRAK hat sich nun gemeinsam mit einer Vielzahl anderer Organisationen an die Mitglieder des EP gewandt und vor dieser Verlängerung gewarnt.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme der BRAK Nr. 11/2026 (Februar 2026)
- Gemeinsames Schreiben zur Übergangsverordnung (EN) (Februar 2026)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 21/2025