Digitale Grundrechte

Einigung zur CSAM-Verordnung

Am 26. November 2025 hat sich der Rat nach mehrjährigen Verhandlungen auf eine Allgemeine Ausrichtung zur Verordnung gegen Kindesmissbrauch im Internet geeinigt. Die darin vorgesehenen Maßnahmen der Diensteanbieter sollen nun auf freiwilliger Basis erfolgen.

08.12.2025 Europa

Der Verordnungsentwurf sieht Pflichten für Diensteanbieter zur Bewertung und Minderung von Risiken, gezielte, anlasslose Aufdeckungspflichten und Melde- und Entfernungspflichten vor, welche erhebliche Bedenken nicht zuletzt hinsichtlich des Mandatsgeheimnisses aufwerfen. Der Position des Rates zufolge sollen diese nun auf freiwilliger Basis stattfinden können. Eingeführt wird ein Risikobewertungssystem, welches Risikokategorien enthält. Die Allgemeine Ausrichtung bekennt sich ferner zur Verschlüsselung. In künftigen Überarbeitungen der Verordnung soll dies aber revidiert werden können, ebenso wie das Freiwilligkeitserfordernis.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte seit Jahren ebenso wie zahlreiche andere Grundrechtsschützer massive Bedenken hinsichtlich des Entwurfs geäußert, welche auch die Abschwächung hin zu Freiwilligkeit nicht aus dem Weg räumt, denn auch die freiwillige Durchsuchung soll anlasslos erfolgen und auch Bedenken hinsichtlich des Mandatsgeheimnisses bleiben bestehen. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament, das seine Position – die lediglich anlassbezogene Maßnahmen vorsieht – bereits vor zwei Jahren verabschiedet hat, treten nun in Trilogverhandlungen ein.

Weiterführende Links:

Pressemitteilung des Rates (November 2025)
Allgemeine Ausrichtung des Rates (EN) (November 2025)
Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel, Ausgabe 9/2025

Erstveröffentlichung: 05.12.2025