Verordnungsvorschlag für „EU-Inc.“-Unternehmen im 28. Regime – KOM
Die Europäische Kommission hat am 18. März 2026 einen Verordnungsvorschlag über das 28. Regime für Unternehmen veröffentlicht. Damit soll eine EU-weit einheitliche Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die „EU Inc.“, geschaffen werden.
Die EU Inc. soll derzeit bestehende Hürden abbauen, die bei der grenzüberschreitenden Gründung, Tätigkeit und Expansion von Unternehmen bestehen . EU Inc.-Unternehmen sollen durch vollständig digitale Verfahren über ihren gesamten Lebenszyklus verwaltet werden können. Die Gründung soll innerhalb von 48 Stunden ab dem Einreichen der nötigen Dokumente über eine EU-Schnittstelle erfolgen können, wobei die Informationen nur einmalig hochgeladen werden müssen und dann über das Handelsregister unverzüglich in digitaler Form an die öffentlichen Behörden übermittelt werden. Auch Liquidations- und Insolvenzverfahren sollen digital möglich sein. Für die Finanzierung sollen ebenfalls digitale Verfahren bereitgestellt und die obligatorische Beteiligung von Intermediären an Aktienübertragungen und Liquidationsverfahren abgeschafft werden. Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit erhalten, EU-Inc.-Unternehmen den Zugang zur Börse zu gestatten.
Die Kommission hat zeitgleich eine Mitteilung über die weiteren Schritte zur Umsetzung des 28. Regimes und eine Empfehlung zur einheitlichen Definition der Begriffe „innovatives Unternehmen“, „innovatives Start-Up“ und „innovatives Scale-Up“ veröffentlicht.
Über den Verordnungsvorschlag werden nun das EP und der Rat verhandeln. Die Kommission avisiert eine Einigung bis Ende des Jahres.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (März 2026)
- Verordnungsvorschlag zur EU Inc. (EN) (März 2026)
- Mitteilung der Kommission zum 28. Regime (EN) (März 2026)
- Empfehlung zur einheitlichen Definition innovativer Unternehmen, innovativer Start-Ups und innovativer Scale-Ups (EN) (März 2026)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 1/2026; 22/2025, 14/2025