Reform des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt – KOM
Die Europäische Kommission führt derzeit eine Sondierung zur Reform der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt („CDSM-Richtlinie“) durch.
Die CDSM-Richtlinie bezweckt die Anpassung des unionsrechtlichen Urheberrechtsrahmens an digitale und grenzüberschreitende Nutzungsformen. Sie harmonisiert insbesondere Ausnahmen und Schranken (u. a. für Text- und Data-Mining), legt die Verantwortlichkeit bestimmter Online-Content-Sharing-Dienste für von Nutzern hochgeladene Inhalte fest und regelt die Rechtsposition von Presseverlegern sowie von Urhebern und ausübenden Künstlern im Hinblick auf Vergütung und Transparenz. In der Sondierung geht es insbesondere um die Kontrolle und Lizenzierung bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken für generative KI, KI-generierte Nachahmungen von persönlichen Merkmalen und Darbietungen ausübender Künstler, Online-Piraterie von Live-Veranstaltungen, Fragen der Inländergleichbehandlung und Gegenseitigkeitsvorbehalte bei der Vergütung von Tonträgerherstellern und ausübenden Künstlern sowie die Wissenschaftsschranke in der InfoSoc-RL und Zweitveröffentlichungsrechte im Wissenschaftsbereich. Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 17. Juni 2026 möglich.
Weiterführende Links:
Konsultation zur Reform des Urheberrechts im Digitalen Binnenmarkt (Mai 2026)
Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 8/2019