Keine Einigung über Chatkontrolle II – EP/Rat
Bei den Trilogverhandlungen am 29. September 2026 zur geplanten EU-Verordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet ist erneut keine Einigung über das Scannen privater Kommunikation gelungen.
Die Übergangsverordnung, sog. Temporäre ePrivacy Derogation oder Chatkontrolle I, ist trotz vorheriger Ablehnung des EP kurz vor der Sommerpause doch noch einmal mit Geltung bis zum 3. April 2028 erneuert worden. Diese setzt auf eine freiwillige Durchleuchtung privater Kommunikation durch Tech-Plattformen wie Meta, Google und Microsoft. Ausgenommen von der Überwachung sind Nachrichten mit einer Ende-zu-Ende Verschlüsselung sowie Audiokommunikation.
Die BRAK hatte sich im Vorfeld mehrfach gegen eine Verlängerung der Übergangsverordnung geäußert und auf deren Unvereinbarkeit mit dem Schutz der Grundrechte und insbesondere des Mandatsgeheimnisses hingewiesen.
Über die dauerhafte Lösung durch eine neue Verordnung, sog. Chatkontrolle II, haben Europäische Kommission, Rat und EP am 29. September 2026 zum sechsten Mal verhandelt. Eine Einigung über das dauerhafte Zulassen des Scannens privater Nachrichten und Dateien, die der Rat gefordert hatte, konnte jedoch erneut nicht erzielt werden. Das EP ist der Auffassung, dass eine derartige anlasslose Massenüberwachung nicht mit den Grundrechten vereinbar ist. Ein wichtiger, wenn auch nur technischer Erfolg, wurde jedoch bei den „Risikominderungsmaßnahmen“ erzielt: Behörden dürfen keine „freiwilligen“ Massenscans privater Kommunikation erzwingen. In Bezug auf öffentliche Inhalte haben sich die Verhandler darauf geeinigt, dass das neue EU-Zentrum gegen Kindesmissbrauch proaktiv sowohl nach bekanntem als auch neuem Missbrauchsmaterial (CSAM) in öffentlichen Räumen suchen darf. Verwaltungsbehörden können demnach künftig Hosting-Anbieter verpflichten, öffentlich zugängliche Inhalte nach CSAM zu durchsuchen und alle öffentlichen Uploads zu überwachen.
Die Verhandlungen über die Erkennung in privater Kommunikation geht weiter. Im November wird voraussichtlich der nächste Trilog stattfinden.
Weiterführende Links:
- Verordnungsvorschlag der Kommission (Chatkontrolle II) (Mai 2022)
- Übergangsverordnung (Chatkontrolle I) (Juli 2026)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 11/2026 (Februar 2026)
- Vizepräsidentenschreiben der BRAK (März 2026)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 07/2026; 04/2026