Annahme der Verordnung zum Erwachsenenschutz – EP
Das EP hat am 20. Oktober 2026 die Verordnung zum Schutz schutzbedürftiger Erwachsener angenommen. Im Fokus der Verordnung stehen der rechtliche Schutz und die Autonomie schutzbedürftiger Erwachsener in der EU in grenzüberschreitenden Situationen.
Die Verordnung soll die Autonomie schutzbedürftiger Erwachsener bei Entscheidungen über ihre medizinische Versorgung, ihren Wohnsitz oder die Verwaltung ihres Vermögens in grenzüberschreitenden Situationen stärken. Ein EU-weit geltendes Zertifikat über Unterstützung und Vertretung wird eingeführt, welches kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr beantragt werden kann und es Betroffenen ermöglicht, eine Person ihrer Wahl zur Vertretung oder Unterstützung zu bevollmächtigen. Die BRAK hatte sich im Jahr 2023 mit einer Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag der Kommission geäußert.
Sobald die Verordnung vom Rat gebilligt und unterzeichnet wurde, tritt sie nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EP (EN) (Oktober 2026)
- Angenommener Text der Verordnung (Oktober 2026)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 54/2023 (September 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 5/2026; 12/2025; 17/2023