Protest gegen überbordende, praxisferne Regulierungsvorschläge der AMLA – BRAK
In einer gemeinsamen Resolution wenden sich die Bundesrechtsanwaltskammer und alle 28 deutschen Rechtsanwaltskammern gegen Entwürfe der europäischen Anti Money Laundering Authority (AMLA) zur Umsetzung des EU-Geldwäschepakets.
Das EU-Geldwäschepaket tritt im Wesentlichen am 10. Juli 2027 in Kraft. Zu seiner Umsetzung erarbeitet die AMLA in Frankfurt derzeit eine Vielzahl von Umsetzungsakten, darunter u. a. zahlreiche sog. Regulatory Technical Standards (RTS) und Leitlinien. Diese zeichnen sich durch einen hohen Detailgrad aus und enthalten zahlreiche Sorgfalts-, Dokumentations- und Berichtspflichten.
Hiergegen wenden sich die BRAK und alle Rechtsanwaltskammern nun in einer gemeinsamen Resolution. Darin befürworten sie eine ausdrücklich eine wirksame Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, lehnen aber die Entwürfe der AMLA in ihrer derzeitigen Fassung entschieden ab. Denn die geplanten komplexen und kleinteiligen Regelungen belasten durch übermäßige Datenerhebungs-, Dokumentations- und Meldepflichten insbesondere kleinere Kanzleien sowie die Rechtsanwaltskammern in unverhältnismäßiger Weise. Zudem übertragen sie banktypische Anforderungen schematisch auf den Nichtfinanzsektor und damit auch auf die Anwaltschaft, deren Kernwerte – insbesondere die Verschwiegenheitspflicht – sie nicht beachten.
Die BRAK hatte sich auch bereits im Detail zu vielen einzelnen Regulierungsentwürfen der AMLA im Wege umfangreicher Stellungnahmen geäußert.
Weiterführende Links:
- Resolution von BRAK und Rechtsanwaltskammern (Oktober 2026)
- Presseerklärung der BRAK Nr. 21/2026 (zur Resolution von BRAK und Rechtsanwaltskammern) (Oktober 2026)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 12/2024, 11/2024