Presseerklärung Nr. 24/2020

BRAK erweitert Forderungskatalog zur Sicherung des Rechtsstaats | "Rechtsstaat 2.1 – krisensicher durch die Epidemie und in die Zukunft"

Nur ausgewogene und verfassungsgemäße Regelungen sowie eine funktionierende Justiz können Akzeptanz schaffen!

17.12.2020Presseerklärung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich aufgrund der weiter andauernden Epidemie in ihrer Arbeitsgruppe „Sicherung des Rechtsstaats“ erneut intensiv mit der Lage im Rechtsstaat sowie den verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Gegebenheiten befasst. Das zweite Positionspapier ergänzt die bisher aufgestellten Forderungen und entwickelt sie weiter.

Bereits am 25.09.2020 hatte sich die BRAK aufgrund der coronabedingten Entwicklungen im Bereich Gesetzgebung und Justiz veranlasst gesehen, ein Positionspapier mit konkreten Forderungen an die Politik zu richten. Dass diese Forderungen der BRAK nach einer krisensicheren Gestaltung unseres Rechtsstaats vorausschauend sowie berechtigt waren und sind, zeigte sich spätestens im seit Anfang November 2020 bestehenden „Lockdown Light“ und aktuell auch im erneuten „harten Lockdown“.

Zur Sicherung des Rechtsstaats fordert die BRAK:

  1. Umsetzung des 7-Punkte-Positionspapiers v. 25.09.2020 „Rechtsstaat 2.0“
  2. Optimierung der Gesetzgebung und der Gesetze
  3. Beachtung der Gewaltenteilung und der Verfahrensregeln bei der Rechtsetzung
  4. Digitalisierung

Die BRAK mahnt erneut die Einhaltung elementarer Verfahrensgrundsätze an. Insbesondere der Grundsatz der Öffentlichkeit ist mit Blick auf die Abstandsregeln vielerorts stark beschränkt. Die BRAK fordert zudem wiederholt eine flächendeckende IT-Infrastruktur bei den Gerichten sowie einheitliche und klare Vorgaben in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit für Verhandlungen per Videokonferenz. Die zügige Einführung der elektronischen Akte (eAkte) bei den Gerichten ist nach Auffassung der BRAK ebenfalls zwingender Bestandteil des Maßnahmenkatalogs zur Sicherung des Rechtsstaats.

Von den Gerichten selbst fordert die BRAK in Anbetracht der Fortdauer der Pandemie und generell darüber hinaus eine Verbesserung des Verfahrensmanagements – und zwar schon beginnend bei der Terminvorbereitung. Denn es bestehen bereits vielfache gesetzliche Möglichkeiten – sie müssen aber auch angewendet werden. Dies betrifft ebenfalls die digitale oder telefonische Kommunikation der Gerichte mit den Parteien und/oder Prozessvertretern.

Außerdem mahnt die BRAK im Rahmen der Krisengesetzgebung die Einhaltung der vorgesehenen Verfahren und Beteiligung der notwendigen Akteure an. Nach einem Dreivierteljahr Corona ist es dringend erforderlich, den Modus der notfallartigen Sofort-Maßnahmen-Gesetzgebung zu verlassen und sich auf die Situation einzustellen, dass es sich bei der Corona-Pandemie um ein länger andauerndes Phänomen handelt. Diesem Umstand werden nach Auffassung der BRAK aktuell weder die Gesetzgebung noch die Gesetze selbst gerecht.

„Die Krise darf nicht die „Stunde der Exekutive“ sein, selbst wenn schnelles Handeln geboten ist. Eine stärkere Parlamentsbeteiligung an der Rechtsetzung ist zwingend geboten. Anderenfalls entsteht der Eindruck, dass Exekutive und Judikative die Legislative „überrennen“. Jede Gewalt ist gleich wichtig und erfüllt ihre Rolle im Rechtsstaat. Wer hieran „rüttelt“, verspielt Akzeptanz und das Vertrauen in den Rechtsstaat. Eine Pandemie darf keine Ausrede für zu schnelle, unvollständige oder fehlerhafte „Express-Gesetzgebung“ sein!“, so Rechtsanwalt Michael Then, Vorsitzender der AG Rechtsstaat und Schatzmeister der BRAK.

Deshalb ruft die BRAK mit Nachdruck dazu auf, bei aller Anspannung und bestehenden besonderen Herausforderungen die Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative auch und gerade in der Krise zu wahren. Rechtsstaatliche Grundsätze müssen unabhängig davon eingehalten werden, ob sich das Land in einer Sondersituation befindet oder nicht.

Die BRAK unterstützt insofern den Hinweis des Nationalen Normenkontrollrates, der in seinem Jahresbericht 2020 ebenfalls betont, dass externe Expertise für fundierte politische und gesetzgeberische Vorhaben unverzichtbar ist und die sofortige Rückkehr zu regulären Beteiligungsfristen bei der Rechtsetzung notwendig ist.

„Die Absicherung unseres Rechtsstaats für die Zeit während und auch nach der Krise erfordert noch zahlreiche durchdachte Maßnahmen. Die BRAK wird sich bei diesem Thema weiter engagieren und weitere Maßnahmenkataloge erarbeiten. Der Weg, den die Gesetzgebung in Krisenzeiten und danach zu beschreiten hat, muss ebenso im Blick bleiben wie die verfassungskonforme Ausgestaltung der Gesetze unter Beachtung der konkreten Auswirkungen auf den Justizbetrieb. Nur so geleiten wir unseren Rechtsstaat sicher durch die Krise und in die Zukunft. Wir müssen jetzt alle gemeinsam an einem Weg aus der Krise arbeiten“, resümiert BRAK- Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels.