Abrechnung über Zeithonorare

Im Wirtschaftsjahr 2018 rechneten in Deutschland 30 % der Rechtsanwälte keine Mandate über Zeithonorare ab.

Anteil der mit Zeithonorar abgerechneten Arbeitszeit an der Gesamtarbeitszeit

Insgesamt 47 % der Rechtsanwälte rechneten zwischen einem und maximal 50 % ihrer Mandate über Zeithonorare ab und 23 % der hier befragten Rechtsanwälte mehr als die Hälfte ihrer Mandate.

Bei der Abrechnung über Zeithonorare – gemessen an der Arbeitszeit – zeigen sich geschlechtsspezifische Unterschiede: Frauen berechnen seltener Zeithonorare als Männer. Während bundesweit 35 % der Rechtsanwältinnen keine Zeithonorare anwenden, sind dies bei ihren Kollegen nur 28 %.

Deutliche Unterschiede in der Nutzung der Zeitvergütung zeigen sich in Abhängigkeit von einer Spezialisierung. Während über die Hälfte der nicht spezialisierten Berufsträger keine Mandate über Zeithonorare abrechnen, beträgt dieser Anteil bei den Fachanwälten bundesweit nur 22 %. Das heißt: je spezialisierter ein Rechtsanwalt ist, desto häufiger wird im Durchschnitt über Zeithonorare abgerechnet.

In Sozietäten wird im Vergleich zu Einzelkanzleien ein höherer Anteil der Arbeitszeit über Zeithonorare abgerechnet. Im Bundesdurchschnitt vereinbarten 84 % der Rechtsanwälte in Sozietäten eine Zeitvergütung und nur 63 % der Rechtsanwälte in Einzelkanzleien.

Anteil der mit Zeithonorar abgerechneten Arbeitszeit (gesamtes Bundesgebiet)

Durchschnittliche Stundensätze

Aufschlussreich ist auch die Analyse der Stundensatzhöhe bei der Abrechnung über Zeithonorare. 2018 lagen die niedrigsten abgerechneten Stundensätze in Deutschland im Mittel bei 159 Euro; die durchschnittlich höchsten Stundensätze lagen bei 246 Euro. Bundesweit lagen die durchschnittlichen Regelstundensätze bei 190 Euro.

Deutliche Unterschiede zeigen sich im Hinblick auf das Geschlecht der nach Zeithonorar abrechnen Rechtsanwälte: Die niedrigsten Stundensätze lagen bei Rechtsanwälten bei 164 Euro, bei Rechtsanwältinnen bei 144 Euro. Rechtsanwälte berechneten als Regelstundensatz 205 Euro, ihre Kolleginnen 183 Euro. Die höchsten Stundensätze vereinbarten Rechtsanwälte mit 252 Euro, Rechtsanwältinnen mit 225 Euro.

Durchschnittliche niedrigste, Regel- und höchste Stundensätze nach Geschlecht (gesamtes Bundesgebiet)

Mit steigendem Alter wurden im Bereich der niedrigsten Stundensätze und der Regelstundensätze höhere Stundensätze abgerechnet. Die höchsten Stundensätze bei der Abrechnung über Zeithonorare verringerten sich dagegen mit höherem Alter (bis unter 40-jährige: 271 Euro; 40 bis unter 50-jährige: 249 Euro; 50 bis 65-jährige: 237 Euro)

Durchschnittliche niedrigste, Regel- und höchste Stundensätze nach Alter (gesamtes Bundesgebiet)​​​​​​​

Je spezialisierter ein Rechtsanwalt ist, desto höhere Stundensätze wurden abgerechnet und zwar sowohl bei den niedrigsten als auch bei den Regel- und den höchsten Stundensätzen. Somit berechneten Fachanwälte im Vergleich zu nicht spezialisierten Kollegen (199 Euro) bzw. zu spezialisierten Kollegen ohne Fachanwaltstitel (246 Euro) durchschnittlich die höchsten Stundensätze mit 258 Euro.

Durchschnittliche niedrigste, Regel- und höchste Stundensätze nach Spezialisierung (gesamtes Bundesgebiet)​​​​​​​

Im Hinblick auf die Kanzleiform waren die in Einzelkanzleien abgerechneten Zeithonorare regelmäßig niedriger waren als die in Sozietäten erhobenen Zeithonorare. So betrugen im Bundesdurchschnitt in Einzelkanzleien die niedrigsten Stundensätze 143 Euro, die Regelstundensätze 182 Euro und die höchsten Stundensätze 224 Euro. In Sozietäten lagen die niedrigsten Stundensätze bei 181 Euro, die Regelstundensätze bei 227 Euro und die höchsten Stundensätze 276 Euro.

Durchschnittliche niedrigste, Regel- und höchste Stundensätze nach Kanzleiform (Einzelkanzlei; gesamtes Bundesgebiet)​​​​​​​

Durchschnittliche niedrigste, Regel- und höchste Stundensätze nach Kanzleiform (Sozietät; gesamtes Bundesgebiet)​​​​​​​

Nach Ortsgröße des Kanzleisitzes betrachtet nehmen sowohl die niedrigsten, als auch die Regel. Und höchsten Stundensätze bei der Abrechnung über Zeithonorare mit wachsender Ortsgröße zu.

Durchschnittliche niedrigste, Regel- und höchste Stundensätze nach Ortsgröße (gesamtes Bundesgebiet)​​​​​​​

Vor- und Nachbearbeitungszeit bei Abrechnung über Zeithonorare im Jahresvergleich

Bei 77 % der Rechtsanwälte sind die Stunden für Vor- und Nachbearbeitung in der Honorarvereinbarung enthalten. Die durchschnittliche Dauer für Vor- und Nachbearbeitung lag bei 70 Minuten (West: 67 Minuten; Ost: 81 Minuten). Der durchschnittliche Honorarsatz für Vor- und Nachbearbeitung pro Beratungsstunde lag bei 189 Euro (West: 197 Euro; Ost: 139 Euro).

Vor- und Nachbearbeitungszeit bei Abrechnung über Zeithonorare​​​​​​​

Angaben zum Umfang von Vor- und Nachbearbeitungszeit bei Abrechnung über Zeithonorare​​​​​​​

Durchschnittliche Honorarsätze für Vor- und Nachbearbeitungszeit pro Beratungsstunde bei Abrechnung über Zeithonorare [Folie 8.2.57]​​​​​​​​​​​​​​