Betriebliche Leistungen

Insgesamt 64,1 % der beschäftigten Rechtsanwälte erhielten freiwillige betriebliche Leistungen, wobei die Abweichungen zwischen West- und Ostdeutschland nur minimal ausfallen (West 63,9 %; Ost 64,9 %).

Betrachtet man die beruflicher Stellung, gibt es deutliche Unterschiede: Knapp 76 % der Syndici erhalten freiwillige betriebliche Leistungen, in einigem Abstand gefolgt von angestellten Rechtsanwälten mit knapp 56 %. Von den als freie Mitarbeiter tätigen Rechtsanwälten war es nur ein Drittel.

Am häufigsten wurden im Bereich der erhaltenen Leistungen der Geschäftswagen, ein 13./14. Gehalt bzw. Urlaubsgeld, eine Überstundenvergütung und die betrieblichen Altersvorsorge genannt. Die Höhe der gewährten freiwilligen betrieblichen Leistungen ist – mit Ausnahme der Kosten für die Berufshaftpflicht – bei den Syndici höher als bei den angestellten (und in freier Mitarbeit tätigen) Rechtsanwälte. Die übernommenen Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung sind bei den Syndici hingegen niedriger als bei angestellten und als freie Mitarbeiter tätigen Berufsträgern.

Betriebliche Leistungen nach beruflicher Stellung

Höhe der betrieblichen Leistungen nach beruflicher Stellung

Höhe der betrieblichen Leistungen nach Bundesgebiet

Höhe der betrieblichen Leistungen nach Geschlecht

Höhe der betrieblichen Leistungen nach Kanzleiform

Insgesamt sind 57,8 % der beschäftigten Rechtsanwälte aber auch berufsbedingte Kosten entstanden, die nicht vom Arbeitgeber übernommen wurden. Hierbei wurden v. a. anfallende Kosten für Arbeitszimmer, Fortbildungskosten und Pauschalkosten genannt.

Entstandene berufsbedingte Kosten

Höhe der entstandenen berufsbedingten Kosten nach beruflicher Stellung

Höhe der entstandenen berufsbedingten Kosten nach Bundesgebiet

Höhe der entstandenen berufsbedingten Kosten nach Geschlecht

Höhe der entstandenen berufsbedingten Kosten nach Kanzleiform