Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz selbstständiger Vollzeit-Rechtsanwälte
Hier finden Sie die Analyse des durchschnittlichen persönlichen Überschusses (Einnahmen nach Abzug der Kosten) aus selbstständiger Tätigkeit bei vollzeitbeschäftigten Rechtsanwälten.
Im gesamten Bundesgebiet lag im Jahr 2018 der durchschnittliche persönliche Überschuss aus selbständiger Tätigkeit bei 98.000 Euro.
nach Geschlecht im Jahresvergleich
Insgesamt zeigt sich bei Differenzierung nach Geschlecht, dass Männer deutlich höhere Umsätze als Frauen erzielen:
Im Wirtschaftsjahr 2018 erzielten in Deutschland Vollzeit-Rechtsanwälte einen durchschnittlichen persönlichen Honorarumsatz aus selbstständiger Tätigkeit von 215.000 Euro, Vollzeit-Rechtsanwältinnen dagegen nur von 136.000 Euro.
Im Westen lag der durchschnittliche Honorarumsatz bei Vollzeit-Rechtsanwälten bei 239.000 Euro, bei Vollzeit-Rechtsanwältinnen bei 149.000 Euro; im Osten bei Vollzeit-Rechtsanwälten bei 164.000 Euro, bei Vollzeit-Rechtsanwältinnen bei 116.000 Euro.
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Geschlecht (Gesamtdeutschland)
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Geschlecht (West)
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Geschlecht (Ost)
nach Alter im Jahresvergleich
Mit zunehmendem Alter und damit im Regelfall größerer Berufserfahrung steigt der durchschnittliche persönliche Honorarumsatz deutlich:
Während Berufsanfänger und junge Rechtsanwälte bis unter 40 Jahren 138.000 Euro umsetzten, erzielten 40 bis unter 50-Jährige bereits 187.000 Euro. Berufsträger zwischen 50 und 65 Jahre gaben einen persönlichen Honorarumsatz von 206.000 Euro an.
Westdeutsche Rechtsanwälte geben in allen Altersgruppen einen höheren persönlichen Honorarumsatz an, als ihre Kollegen im Osten. Mit zunehmendem Alter wird diese Differenz deutlich größer.
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Alter (Gesamt-deutschland)
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Alter (West)
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Alter (Ost)
mit oder ohne Notariat im Jahresvergleich
Vollzeit-Rechtsanwälte, die überwiegend als Anwaltsnotare tätig sind, hatten mit 359.000 Euro einen höheren Honorarumsatz als selbständige Vollzeit-Rechtsanwälte mit 200.000 Euro. Allerdings ist der Honorarumsatz der Vollzeit-Anwaltsnotare im Vergleich zu 2016 gesunken, der der Vollzeit-Rechtsanwälte hingegen gestiegen.
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz mit oder ohne Notariat
nach Spezialisierung im Jahresvergleich
Eine berufliche Spezialisierung wirkt sich positiv auf die Höhe des persönlich erzielten Honorarumsatzes aus:
Der Honorarumsatz bei Vollzeit-Fachanwälten lag bundesweit mit 224.000 Euro höher als der durchschnittliche Honorarumsatz bei Vollzeit-Rechtsanwälten von 194.000 Euro. War ein Vollzeit-Rechtsanwalt spezialisiert, trug aber keinen Fachanwaltstitel, erzielte er 186.000 Euro. Nicht spezialisierte Vollzeit-Rechtsanwälte erwirtschafteten 112.000 Euro.
Auch zeigt die Analyse deutliche Unterschiede zwischen West und Ost:
Vollzeit-Fachanwälte im Westen erwirtschaften einen persönlichen Honorarumsatz von 247.000 Euro, Vollzeit-Fachanwälte im Osten hingegen von „nur“ 173.000 Euro. Der persönliche Honorarumsatz spezialisierter Vollzeit-Rechtsanwälte lag im Westen bei 205.000 Euro, im Osten bei 147.000 Euro. Vollzeit-Rechtsanwälte ohne Spezialisierung erzielten im Westen 121.000 Euro, im Osten 100.000 Euro.
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Spezialisierung (Gesamtdeutschland)
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Spezialisierung (West)
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Spezialisierung (Ost)
nach Kanzleiform im Jahresvergleich
In Sozietäten tätige Vollzeit-Rechtsanwälte erzielten mit durchschnittlich 265.000 Euro (West: 287.000 Euro; Ost: 191.000 Euro) deutlich höhere persönliche Honorarumsätze als ihre Kollegen in Einzelkanzleien. Diese gaben einen persönlichen Honorarumsatz von 158.000 Euro (West: 171.000 Euro; Ost: 137.000 Euro) an.
Anders als im Westen (180.000 Euro) erzielten Einzelkanzleien im Osten (135.000 Euro) keinen höherer Honorarumsatz als in Bürogemeinschaften (West: 152.000 Euro; Ost: 146.000 Euro). Vollzeit-Rechtsanwälte aus überörtlichen Sozietäten (West: 360.000 Euro; Ost: 204.000 Euro) gaben einen höheren Honorarumsatz als Kollegen aus lokalen Sozietäten (West: 271.000 Euro; Ost: 183.000 Euro) an; der Honorarumsatz in Sozietäten ist in den westlichen Bundesländern höher.
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Kanzleiform: Einzelkanzleien (Gesamtdeutschland)
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Kanzleiform: Einzelkanzleien (West)
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Kanzleiform: Einzelkanzleien (Ost)
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Kanzleiform: Sozietäten (Gesamtdeutschland)
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Kanzleiform: Sozietäten (West)
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Kanzleiform: Sozietäten (Ost)
nach Ortsgröße des Kanzleisitzes
Vollzeit-Rechtsanwälte erzielten im Bundesdurchschnitt in Großstädten ab 0,5 Mio. Einwohnern 228.000 Euro, in Großstädten bis 0,5 Mio. Einwohnern 205.000 Euro, in Städten bis 100 Tsd. Einwohnern 202.000 Euro und in Städten bis 20 Tsd. Einwohnern 140.000 Euro.
Die Höhe des persönlichen Honorarumsatzes der Vollzeit-Rechtsanwälte variiert dabei erheblich in Abhängigkeit von der Ortsgröße des Kanzleisitzes in West und Ost. In Großstädten bis zu 0,5 Mio. Einwohnern erzielten Vollzeit-Rechtsanwälte im Westen (248.000 Euro) ein Drittel mehr als im Osten (165.000 Euro).
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Ortsgröße des Kanzleisitzes (Gesamtdeutschland)
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Ortsgröße des Kanzleisitzes (West)
Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Ortsgröße des Kanzleisitzes (Ost)