Durchschnittlicher Umsatz von Rechtsanwaltskanzleien

Hier finden Sie die Analyse zum durchschnittlichen Umsatz von Rechtsanwaltskanzleien im Wirtschaftsjahr 2018.

Im Jahresvergleich insgesamt

Der Umsatz von Rechtsanwaltskanzleien insgesamt in Deutschland betrug durchschnittlich 546.000 Euro. West- und ostdeutsche Kanzleien unterscheiden sich dabei signifikant hinsichtlich der Höhe der erwirtschafteten Umsätze. Westdeutsche Kanzleien setzten mit durchschnittlich 666.000 Euro mehr als doppelt so viel um wie Kanzleien in Ostdeutschland mit 262.000 Euro.

Durchschnittlicher Umsatz von Rechtsanwaltskanzleien nach Bundesgebiet

nach Kanzleiform im Jahresvergleich

Bundesweit ergibt sich ein durchschnittlicher Kanzleiumsatz von 727.000 Euro. Kanzleiumsätze von Einzelkanzleien liegen mit 165.000 Euro deutlich unter denen von Sozietäten 1.397.000 Euro.

In überörtlichen/internationalen Kanzleien wurden mit durchschnittlich 2.827.000 Euro wesentlich höhere Umsätze erzielt als in lokalen Sozietäten mit 1.000.000 Euro. Auch hier zeigt der Vergleich zwischen West und Ost: Westdeutsche Einzelkanzleien und Sozietäten generieren höhere Umsätze.

Durchschnittlicher Umsatz von Rechtsanwaltskanzleien nach Kanzleiform (Gesamtdeutschland)​​​​​​​

Durchschnittlicher Umsatz von Rechtsanwaltskanzleien nach Kanzleiform (Einzelkanzleien; West)​​​​​​​

Durchschnittlicher Umsatz von Rechtsanwaltskanzleien nach Kanzleiform (Einzelkanzleien; Ost)

Durchschnittlicher Umsatz von Rechtsanwaltskanzleien nach Kanzleiform (Sozietäten; West)

Durchschnittlicher Umsatz von Rechtsanwaltskanzleien nach Kanzleiform (Sozietäten; Ost)

nach Kanzleialter

Etablierte Kanzleien erzielen mit durchschnittlich 707.000 Euro höhere Umsätze als junge Kanzleien mit 429.000 Euro. Insgesamt zeigen sich im Westen (junge Kanzleien: 513.000 Euro; ältere Kanzleien: 864.000 Euro) höhere Umsätze als im Osten (junge Kanzleien: 168.000 Euro; ältere Kanzleien: 391.000 Euro).

Durchschnittlicher Umsatz von Rechtsanwaltskanzleien nach Kanzleialter​​​​​​​

nach Ortsgröße des Kanzleisitzes

Mit wachsender Einwohnerzahl steigt bundesweit der Umsatz von Rechtsanwaltskanzleien: Land-/Kleinstadt: 244.000 Euro, Mittelstadt: 543.000 Euro, Großstadt bis 0,5 Mio. Einwohner: 1.028.000 Euro, Großstadt ab 0,5 Mio. Einwohner: 1.116.000 Euro.

Dabei ergeben sich signifikante Unterschiede zwischen West und Ost. So lag insbesondere der Umsatz von Rechtsanwaltskanzleien, die ihren Sitz in Großstädten (ab 0,5 Mio. Einwohnern) haben im Westen bei 1.200.000 Euro, im Osten „lediglich“ bei 555.000 Euro.

 

 

Durchschnittlicher Umsatz von Rechtsanwaltskanzleien nach Ortsgröße des Kanzleisitzes (Gesamtdeutschland)Durchschnittlicher Umsatz von Rechtsanwaltskanzleien nach Ortsgröße des Kanzleisitzes (West)

 

 

Durchschnittlicher Umsatz von Rechtsanwaltskanzleien nach Ortsgröße des Kanzleisitzes (Ost)

Zusammensetzung des Umsatzes von Rechtsanwaltskanzleien

Der erwirtschaftete Umsatz stammt zu über 90 % aus anwaltlicher Tätigkeit. Knapp 3 % stammen aus notarieller Tätigkeit und etwa 5 % aus sonstigen Tätigkeiten. Der Kanzleiumsatz aus anwaltlicher Tätigkeit wir zu 74 % aus gesetzlichen Gebühren und zu 26 % über Vergütungsvereinbarungen erwirtschaftet.

In Sozietäten ist im Vergleich zu Einzelkanzleien der Umsatz aus anwaltlicher Tätigkeit etwas geringer, der aus notarieller Tätigkeit etwas höher.

Zusammensetzung des Umsatzes nach Bundesgebiet

Zusammensetzung des Umsatzes nach Kanzleiform

Bei der Verteilung des Kanzleiumsatzes entfallen insgesamt bundesweit 59 % des Umsatzes auf außergerichtliche Beratung und Vertretung, 36 % auf gerichtliche Vertretung.

Zusammensetzung des Umsatzes nach Bundesgebiet​​​​​​​

Unter sonstigen Tätigkeiten, auf die sich der Kanzleiumsatz neben außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten verteilt, wurden insbesondere Steuerberatung, Dozententätigkeiten, Betreuung und Pflegschaft genannt.

Sonstige Tätigkeiten​​​​​​​​​​​​​​