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Anwaltsnotare

  • Das Amt von Notarinnen und Notaren erlischt automatisch, wenn sie das 70. Lebensjahr vollenden. Gegen diese Altersgrenze wehrt sich ein betroffener Anwaltsnotar mit einer Verfassungsbeschwerde. Doch die Altersgrenze ist trotz Nachwuchsmangels nötig, erläutert die BRAK in ihrer Stellungnahme zu dem Verfahren.
  • 17.06.2024Gesetzgebung
    Seit etwa zwei Jahren können bestimmte notarielle Beglaubigungen und Beurkundungen online durchgeführt werden. Das Bundesministerium der Justiz prüft nun eine Ausweitung. Doch bislang wird die Möglichkeit nur zurückhaltend genutzt. Die BRAK rät daher, zunächst praktische Hürden abzubauen und die Zahl der bereits jetzt möglichen Online-Verfahren zu erhöhen.