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Anwaltsnotare

  • 01.10.2025Newsletter
    Mit 70 Schluss? Für Anwaltsnotare und -notarinnen gilt das künftig nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht hält die Altersgrenze für unverhältnismäßig. Die BRAK hatte zuvor betont, sie diene einer fairen Generationenbalance.
  • Die Expertise der BRAK war in verschiedenen überregionalen Medien gefragt – unter anderem im Zusammenhang mit strafrechtlichen Reformprojekten im Rahmen der laufenden Koalitionsverhandlungen, dem Schrumpfen der Fachanwaltschaft für Sozialrecht und des Zugangs zum Recht in diesem Bereich sowie der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Altersgrenze für Notarinnen und Notare.
  • Das Amt von Notarinnen und Notaren erlischt automatisch, wenn sie das 70. Lebensjahr vollenden. Gegen diese Altersgrenze wehrt sich ein betroffener Anwaltsnotar mit einer Verfassungsbeschwerde. Doch die Altersgrenze ist trotz Nachwuchsmangels nötig, erläutert die BRAK in ihrer Stellungnahme zu dem Verfahren.
  • 17.06.2024Gesetzgebung
    Seit etwa zwei Jahren können bestimmte notarielle Beglaubigungen und Beurkundungen online durchgeführt werden. Das Bundesministerium der Justiz prüft nun eine Ausweitung. Doch bislang wird die Möglichkeit nur zurückhaltend genutzt. Die BRAK rät daher, zunächst praktische Hürden abzubauen und die Zahl der bereits jetzt möglichen Online-Verfahren zu erhöhen.