Koalitionsverhandlungen, schwieriger Zugang zum Recht im Sozialrecht, Altersgrenze für Notar:innen – die BRAK in ausgewählten Medien
Die Expertise der BRAK war in verschiedenen überregionalen Medien gefragt – unter anderem im Zusammenhang mit strafrechtlichen Reformprojekten im Rahmen der laufenden Koalitionsverhandlungen, dem Schrumpfen der Fachanwaltschaft für Sozialrecht und des Zugangs zum Recht in diesem Bereich sowie der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Altersgrenze für Notarinnen und Notare.
Positionen und Expertise der BRAK fanden Widerhall in verschiedenen überregionalen Medien:
Im Vorfeld der derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD hatte die BRAK sich mit Kernforderungen der Anwaltschaft für die neue Legislaturperiode zu Wort gemeldet. In der vergangenen Woche wurde Eckpunkte eines Koalitionsvertrags bekannt, u.a. in den Bereichen „Recht“ und „Inneres“. Gegenüber der LTO äußerte die BRAK sich kritisch zu einigen der darin enthaltenen Vorhaben, insbesondere zur Ausdehnung der Funkzellenabfrage und zu verschiedenen Verschärfungen im Strafrecht. Sie bedauerte zudem, dass die digitale Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen sich offenbar nicht im Koalitionsvertrag wiederfinden wird – das ist einer der Punkte im Katalog der Kernforderungen der BRAK.
Bei der Jahrespressekonferenz des Bundessozialgerichts (BSG) legte dessen Präsidentin Dr. Christine Fuchsloch den Finger in eine rechtsstaatliche Wunde: Es gebe immer weniger Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht, und das erschwere es Betroffenen zunehmend, qualifizierte anwaltliche Vertretung für ihre sozialrechtlichen Probleme zu finden. BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann zeigte dazu im Gespräch mit der FAZ die negative Entwicklung im Bereich der Fachanwaltschaft für Sozialrecht auf – ein Rückgang um 12 % seit 2020. In dem Beitrag werden außerdem die besonders sensible und eilbedürftige Situation bei vielen sozialrechtlichen Streitigkeiten und die nicht mehr funktionierende Quersubventionierung durch lukrativere Mandate thematisiert. Über die zunehmenden Schwierigkeiten, im Sozialrecht anwaltliche Vertretung zu finden, und die schrumpfenden Fachanwaltszahlen im Sozialrecht berichtete auch die LTO.
Am 25.3.2025 verhandelte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mündlich über die Frage, ob die derzeit geltende Altersgrenze von 70 Jahren für (Anwalts-)Notarinnen und Notare verfassungsgemäß ist. Für die BRAK, die zu dem Verfassungsbeschwerdeverfahren auf Anfrage des BVerfG Stellung genommen hatte, nahm der Vorsitzende ihres Ausschusses Verfassungsrecht, Dr. Christofer Lenz, an der mündlichen Verhandlung teil. Die LTO schildert den Ausgangsfall und berichtet aus der mündlichen Verhandlung; Lenz verweist in dem Beitrag den Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers und erläutert, dass die Altersgrenze verfassungsrechtlich gesehen nicht die überzeugendste Lösung sein müsse, sie sei vielmehr nur verfassungswidrig, wenn sie gravierende, flächendeckende und dauerhafte Probleme erzeuge. Ein echter Notarmangel habe sich jedoch bislang nicht gezeigt, daher müsse der Beschwerdeführer die Altersgrenze akzeptieren.
Weiterführende Links:
- Suliak, LTO v. 26.3.2025 (zu den Koalitionsverhandlungen)
- Kernforderungen der BRAK
- LTO v. 14.3.2025 (zu den Kernforderungen der BRAK)
- Gelinsky, FAZ v. 24.3.2025 (zur anwaltlichen Vertretung im Sozialrecht)
- BSG, Pressemitteilung v. 12.2.2025
- BRAK-Fachanwaltsstatistik zum 1.1.2025
- Podolsik, LTO v. 11.2.2025
- Rath, LTO v. 25.3.2025 (zur Altersgrenze für (Anwalts-)Notar:innen)
- BVerfG, Pressemitteilung Nr. 15/2025
- Stellungnahme Nr. 54/2024
- Nachrichten aus Berlin 17/2024 v. 22.8.2024