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prüfende Dritte

  • 20.03.2024Newsletter
    Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30.9.2024 eingereicht werden. Das haben die Berufsorganisationen der „prüfenden Dritten“ aus Anwaltschaft, Steuerberaterschaft und Wirtschaftsprüfer:innen im Gespräch mit Bund und Ländern als Einigung erreicht. Zudem wird der Prüfungsprozess vereinfacht und beschleunigt.
  • 18.03.2024News
    Bis zum 30.09.2024 ist die Einreichung der Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen weiterhin möglich. Die Berufsorganisationen der prüfenden Dritten haben im Gespräch mit Bund und Ländern eine Einigung erzielt.
  • Das Bundeswirtschaftsministerium weist darauf hin, dass Anwältinnen und Anwälte, die als prüfende Dritte für Mandanten Corona-Überbrückungshilfen beantragt haben, bis zum 31.8.2023 ihre Schlussabrechnungen einreichen müssen. Dazu muss das Schlussabrechnungsportal des Bundes genutzt werden.