Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 5/2024

Corona-Wirtschaftshilfen: Verbände kritisieren aufgeblähten Prüfprozess bei Schlussabrechnungen

Die Dachorganisationen der rechtsberatenden, steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe fordern in einem gemeinsamen offenen Brief an die Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern, dass überbürokratische Prüfprozesse bei der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen gestoppt werden.

06.03.2024Newsletter

Als sog. „prüfende Dritte“ waren Anwältinnen und Anwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer in die Beantragung von Corona-Wirtschaftshilfen für Unternehmen eingebunden. Auch bei der Schlussabrechnung dieser Hilfen fungieren die „prüfenden Dritten“ als Compliance-Instanzen. Die Schlussabrechnungen sollten zunächst bis Ende August 2023 eingereicht werden, mit Verlängerungsmöglichkeit bis Ende Dezember 2023.

Die Dachorganisationen der „prüfenden Dritten“ – Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Steuerberaterverband (DStV) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK) – haben sich nunmehr in einem offenen Brief an die Wirtschaftsministerinnen und -minister des Bundes und der Länder gewandt. Darin kritisieren sie, dass die Bewilligungsstellen die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen in einem völlig unverhältnismäßigen Umfang prüften. Selbst bei Kleinbeträgen würden teils sämtliche Belege neu angefordert. Rückfragen und Nachweise würden oft viele Monate nach Einreichung der Schlussabrechnung und ohne Berücksichtigung des konkreten Falls angefordert und müssten dann innerhalb kürzester Zeit beantwortet werden. Dieser überbürokratische und ineffiziente Prüfprozess belaste nicht nur die prüfenden Dritten, sondern auch die Unternehmen. Denn dies führe dazu, dass erst etwa 15 % aller eingereichten Schlussabrechnungen verbeschieden seien.

Die Verbände fordern einen einfacheren und effizienteren Prüfprozess sowie eine verlängerte Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen. Zudem müssten auch für die Bewilligungsstellen klare Fristen festgelegt werden, um Rechtssicherheit für Unternehmen und planbare Prozesse für prüfende Dritte zu gewährleisten.

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