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Sammelinkasso

  • 27.09.2024Newsletter
    Der Generalanwalt am EuGH Maciej Szpunar hat am 19. September 2024 seine Schlussanträge in der Rechtssache C 253/23 – ASG gegen Land Nordrhein-Westfalen – vorgelegt und ein automatisches Sammelinkassoverbot für Kartellschadensersatzfälle als unionsrechtswidrig befunden.
  • Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 9/2024

    Mündliche Verhandlung zum Sammelinkasso – EuGH

    10.05.2024Newsletter
    Am 7. Mai 2024 wurde in der Rechtssache ASG 2 gegen Land Nordrhein-Westfalen (C-253/23) vor der großen Kammer des EuGH und damit vor fünfzehn Richterinnen und Richtern – darunter die als Berichterstatterin ernannte Richterin Küllike Jürimäe (Präsidentin der dritten Kammer) – verhandelt.