Urteil im Vorabentscheidungsverfahren zum Sammelinkasso – EuGH
Der EuGH hat mit Urteil vom 28. Januar 2025 ein generelles Sammelinkassoverbot für Kartellschadensersatzfälle für unionsrechtswidrig befunden.
Das Vorabentscheidungsverfahren in der Rechtssache C‑253/23 ASG 2 Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Nordrhein-Westfalen GmbH gegen das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Vorlagefrage zum Gegenstand, inwieweit eine Unzulässigerklärung der gebündelten Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Wettbewerbsrecht durch einen Rechtsdienstleister (sog. Sammelinkasso) bei Kartellschäden vor dem Hintergrund der Art. 101 AEUV, 4 Abs. 3 EUV, 47 GRCh sowie Art. 2 Nr. 4, Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2014/104 unionskonform ist. In diesem Zusammenhang legte das Landgericht Dortmund drei Fragen zur Vorabentscheidung vor, die im Wesentlichen darauf abzielten, ob das nationale Recht in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten ein Sammelinkasso ausschließen kann, wenn das Fehlen eines gleichwertigen Rechtsbehelfs die Erhebung einer Schadensersatzklage praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren würde, insbesondere bei Schäden von geringem Wert, die eine große Zahl von Geschädigten betreffen.
Der EuGH entschied, dass die Auslegung einer nationalen Regelung, die einem Sammelinkasso entgegensteht, unionsrechtswidrig ist, soweit keine andere effektive Rechtsschutzmöglichkeit besteht. Sollte eine unionsrechtskonforme Auslegung nicht möglich sein, muss die nationale Regelung unangewendet bleiben. Damit folgte der EuGH im Wesentlichen der Linie der Schlussanträge des Generalanwalts Maciej Szpunar vom 19. September 2024.
Die erste Vorlagefrage des Landgerichts Dortmund wies der EuGH als unzulässig zurück. Der EuGH sah keinen Zusammenhang mit dem Ausgangsrechtsstreit. Eine Verpflichtungsentscheidung, wie sie im vorliegenden Fall von der deutschen Wettbewerbsbehörde erlassen wurde, enthält keine endgültige Feststellung eines Verstoßes gegen die Art. 101 und 102 AEUV.
Weiterführende Links:
- Urteil des EuGH (Januar 2025)
- Schlussanträge des Generalanwalts (September 2024)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 16/2024, 09/2024