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Schiedsverfahren

  • 20.03.2024Newsletter
    In Schiedsverfahren sollen künftig weniger Formalien zu erfüllen sein und Verhandlungen per Videokonferenz durchgeführt werden können. Für die Prüfung und Vollstreckbarerklärung durch staatliche Gerichte sollen Dokumente auf englisch eingereicht werden können. Das sieht ein aktueller Entwurf des Bundesjustizministeriums vor, den die BRAK ausdrücklich begrüßt.