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Wertgrenze

  • Seit dem 1.1.2026 sind die Amtsgerichte für Streitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig. Zudem gibt es neue Spezialzuständigkeiten unabhängig vom Streitwert und es gelten höhere Wertgrenzen, ab denen Rechtsmittel zulässig. Anwältinnen und Anwälte sollten dies und die dazu geltenden Übergangsvorschriften beachten.
  • Ab dem 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte für Streitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig. Zudem gibt es neue Spezialzuständigkeiten unabhängig vom Streitwert und es gelten höhere Wertgrenzen, ab denen Rechtsmittel zulässig. Anwältinnen und Anwälte sollten dies und die dazu geltenden Übergangsvorschriften beachten.
  • Ab dem 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte für Streitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig. Zudem gibt es neue Spezialzuständigkeiten unabhängig vom Streitwert und es gelten höhere Wertgrenzen, ab denen Rechtsmittel zulässig. Anwältinnen und Anwälte sollten dies und die dazu geltenden Übergangsvorschriften beachten.
  • 04.09.2025Newsletter
    Das Bundesjustizministerium erwägt, die Streitwertgrenzen zu erhöhen, ab denen Rechtsmittel vor den Zivil- und Fachgerichten zulässig sind. Die BRAK fordert eine Prüfung der Wechselwirkungen mit aktuellen Gesetzesvorhaben und warnt davor, den Zugang zu den Rechtsmittelinstanzen für Bürgerinnen und Bürger einzuschränken.
  • Ein Ende August beschlossener Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, den Streitwert, bis zu dem die Amtsgerichte für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sind, von derzeit 5.000 Euro auf 10.000 Euro anzuheben. Das würde zahlreiche Rechtsstreitigkeiten umverlagern, für die zugleich auch der Anwaltszwang entfiele.
  • 20.08.2025Newsletter
    Parallel zur Neujustierung der Zuständigkeiten von Amts- und Landgerichten erwägt das Bundesjustizministerium aktuell, die Wertgrenzen anzuheben, ab denen Rechtsmittel vor den Zivil- und Fachgerichten zulässig sind.
  • 17.11.2022Newsletter
    Die Justizministerien des Bundes und der Länder prüfen derzeit eine Erhöhung der Streitwerte, bis zu denen die Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig sind. Aus Sicht der BRAK muss dabei ein effektiver Zugang zum Recht für Bürger:innen gewährleistet bleiben und zuvor solides Zahlenmaterial aus der Justiz erhoben und analysiert werden.