Zum Weiterlesen

Weitere Inhalte zum Schlagwort

Wirtschaftshilfen

  • 20.03.2024Newsletter
    Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30.9.2024 eingereicht werden. Das haben die Berufsorganisationen der „prüfenden Dritten“ aus Anwaltschaft, Steuerberaterschaft und Wirtschaftsprüfer:innen im Gespräch mit Bund und Ländern als Einigung erreicht. Zudem wird der Prüfungsprozess vereinfacht und beschleunigt.
  • 18.03.2024News
    Bis zum 30.09.2024 ist die Einreichung der Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen weiterhin möglich. Die Berufsorganisationen der prüfenden Dritten haben im Gespräch mit Bund und Ländern eine Einigung erzielt.
  • Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 13/2022

    De-minimis-Beihilfen – KOM

    07.07.2022
    Die Europäische Kommission hat am 27. Juni 2022 eine Initiative zur Überarbeitung der De-minimis-Verordnung (EU) 2015/1588 gestartet. Damit soll die derzeitige Obergrenze von 200.000 EUR der Inflation angepasst und die Transparenzanforderungen verbessert werden.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 25/2021

    Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022 verlängert

    16.12.2021Newsletter
    Mit der neuen Überbrückungshilfe IV werden die Hilfen für Unternehmen bis zum 31.3.2022 fortgeführt, ebenso die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige. Die Antragstellung erfolgt weiterhin über sog. prüfende Dritte, zu denen auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zählen.