Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 18/2020

Commercial Court

21.10.2020Newsletter

Ab dem 1.11.2020 können große und komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten in Baden-Württemberg an den neuen Commercial Courts mit Standorten in Mannheim und Stuttgart ausgetragen werden. An den beiden Landgerichten werden dazu jeweils eine neue Zivilkammer und eine Kammer für Handelssachen gem. §§ 93 ff. GVG geschaffen. Ergänzend wird bei den Oberlandesgerichten Karlsruhe und Stuttgart je ein für Berufungen und Beschwerden der beiden Kammern zuständiger Senat eingerichtet.

Herzstück des Projekts sind die neuen Zivilkammern bei den Landgerichten Mannheim und Stuttgart. Sie werden personell so ausgestattet, dass sie komplexe Verfahren stets in Dreierbesetzung und zügig „am Stück“ verhandeln können; sie werden mit erfahrenen Richterinnen und Richtern besetzt, die fließend Englisch sprechen, sodass auch ein internationaler Sachbezug des Rechtsstreits im Verfahren leicht handhabbar wird. Auf eine besonders effiziente Verfahrensführung, etwa mit Organisationsterminen, einvernehmlicher Abschichtung des Verfahrensstoffs und Einsatz moderner Kommunikationsmittel wird Wert gelegt. So sollen umfangreiche Verfahren in überschaubarer Zeit abgewickelt werden können. Damit soll ein Anreiz für Konzerne und Unternehmen gesetzt werden, große Wirtschaftsstreitigkeiten wieder häufiger vor staatlichen Zivilgerichten auszutragen.

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