beA & ERV


Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

beA-Nutzungspflicht

Seit dem 01.01.2018 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht. Formal ist dies in § 31a Abs. 6 BRAO wie folgt gefasst: Die Inhaberin bzw. der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt also in der Verantwortung einer jeden Rechtsanwältin/eines jeden Rechtsanwalts, regelmäßig im beA nachzuschauen, ob Nachrichten eingegangen sind. Auf freiwilliger Basis kann das beA bereits seit Jahren auch zum Senden von Nachrichten verwendet werden.  Am 01.01.2022 ist die generelle aktive Nutzungspflicht eingeführt worden. Seitdem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Zugriff einrichten

Damit Sie beA-Nachrichten im Anwaltspostfach abrufen können, müssen Sie das beA-Postfach in Ihrem Webbrowser einrichten und aktivieren. Folgende Schritte sind dafür nötig:

Eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen rund um das beA finden Sie auf
https://portal.beasupport.de.

Informationen rund um Ihr beA

Die BRAK hat die Informationen rund um das beA wie folgt strukturiert:

Der Zugang zum beA sowie die beA-Webanwendung erfolgt über
https://www.bea-brak.de.

Alle Informationen rund um die Nutzung finden Sie zentral und übersichtlich unter
https://portal.beasupport.de sowie in der beA-Anwenderhilfe.

Wissensdatenbank: Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) sowie Release-Informationen

Rechtliche und rechtspolitische Informationen finden Sie in unseren Nachrichten.

Nützliche Tipps sowie aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren beA-Newsletter, den Sie abonnieren können.

Hilfe bei technischen Problemen mit dem beA erhalten Sie auf dem Portal beA-Support.

Störungs- und Hinweismeldungen für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

beA - Störungsdokumentation, fortlaufend aktualisiert (PDF, nicht barrierefrei)

Stellungnahme der BRAK Nr. 27/2023

Eckpunktepapier des BMJ zum Gesetz gegen digitale Gewalt

15.06.2023 Publikation

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat mit seinem Eckpunktepapier zum "Gesetz gegen digitale Gewalt" im April 2023 einen ersten Vorschlag veröffentlicht, um die Rechtsdurchsetzung für Betroffene sogenannter „digitaler Gewalt" zu verbessern. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nimmt dazu Stellung.

beA-Newsletter v. 5.6.2023

Ausgabe 3/2023

Hinterlegung weiterer Zugangsmittel; Ein weiterer Schritt in Richtung Barrierefreiheit; Berichte; Fehlerbehebungen

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 10/2023

BGH: Postausgangskontrolle beim beA-Versand umfasst auch Dateinamen des Anhangs

17.05.2023 Newsletter

Beim Versand fristgebundener Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss anhand der automatischen Eingangsbestätigung auch kontrolliert werden, ob die richtige Datei als Anhang an das Gericht gesandt wurde. Das hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt und hat damit die Anforderungen an die Postausgangskontrolle präzisiert.

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 9/2023

BGH: Wiedereinsetzung nur bei unverschuldetem Computerdefekt

03.05.2023 Newsletter

Wer wegen eines Computerdefekts eine Rechtsmittelfrist versäumt, muss näher darlegen, um welchen Defekt es sich handelte und was zur Behebung unternommen wurde. Dabei darf nicht die Möglichkeit offen bleiben, dass das Fristversäumnis, etwa durch einen Bedienfehler oder mangelnde Wartung, verschuldet sei.

Fristversäumnis

Wann ist ein Computerausfall unverschuldet?

21.04.2023 Rechtsprechung

Bei einem Wiedereinsetzungsantrag wegen Computerproblemen müssen Anwältinnen und Anwälte die Art des Defekts und seine Behebung näher erläutern.