Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 15/2023

Elektronischer Rechtsverkehr mit dem BVerfG muss beidseitig verpflichtend sein

Nach den Zivil- und Fachgerichten soll nunmehr auch am Bundesverfassungsgericht der elektronische Rechtsverkehr eingeführt werden. Das begrüßt die BRAK, fordert aber, dass dessen Nutzung nicht nur für die Anwaltschaft, sondern auch für das Gericht verpflichtend kommen muss.

26.07.2023Newsletter

Der elektronische Rechtsverkehr soll auch am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingeführt werden. Anders als in den Zivil- und Fachgerichtsbarkeiten gibt es dort bislang keine verfahrensbezogene elektronische Kommunikation mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Mit einem im Juni vorgelegten Referentenentwurf will das Bundesministerium der Justiz dies ändern und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) entsprechende Verfahrensregelungen schaffen.

Die BRAK begrüßt die mit dem Referentenentwurf vorgesehene Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem BVerfG. Als positiv bewertet sie, dass im Interesse der Einheitlichkeit die neuen Verfahrensregelungen im Wesentlichen den bereits bestehenden Regelungen zum ERV in der Zivilprozessordnung und den anderen Verfahrensordnungen entsprechen; damit werde auch an die bereits bestehende ERV-Infrastruktur angeknüpft.

Nach dem Entwurf soll zwar für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – wie auch ansonsten im ERV – eine aktive Nutzungspflicht gegenüber dem BVerfG eingeführt werden. Dem Gericht soll es aber freistehen, auf welchem Weg es an die Anwaltschaft zustellt. Die BRAK kritisiert, dass dadurch Medienbrüche vorgezeichnet sind, die vermeidbar wären. Die Anwaltschaft sei mit der aktiven Nutzungspflicht im ERV seit dem 1.1.2022 erheblich in Vorleistung getreten; dasselbe werde ihr nun erneut abverlangt. Sie könne und dürfe erwarten, dass das BVerfG zügig auf elektronische Aktenführung umstelle und elektronisch an Anwältinnen und Anwälte zustelle. Der beidseitige verpflichtende ERV trage zur erheblichen Beschleunigung des Verfahrens sowie zur Vermeidung von Medienbrüchen bei.

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