Nachrichten aus Brüssel

Aktuelles aus Anwaltschaft und Europapolitik

Themen der Ausgabe 8/2025 sind u.a. Keine Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls; Überarbeitung des Rechtsakts für Cybersicherheit; Beschleunigte Umsetzung des Asyl- und Migrationspakets

25.04.2025Newsletter
  • Der EuGH hat am 10. April 2025 in der Rechtssache C-481/23 (Sangas) entschieden, dass die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls weder abgelehnt werden kann, wenn er lediglich sicherstellen soll, dass die gesuchte Person bei dem betreffenden Strafverfahren anwesend ist, noch, wenn hinsichtlich der Handlungen, die die Straftat darstellen, nach dem Strafrecht des Vollstreckungsstaats keine Gerichtsbarkeit bestand.
  • Die Europäische Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation zum Rechtsakt für Cybersicherheit (Cyber Security Act) durch. Die Konsultation soll potentielle Reformbedarfe eruieren, um insbesondere Unternehmen einen einfacheren und einheitlicheren Rechtsrahmen in der Union zu schaffen.
  • Die Europäische Kommission hat am 16. April 2025 vorgeschlagen, bestimmte Aspekte des gemeinsamen Asyl- und Migrationspakets früher als anfänglich geplant umzusetzen. Damit will sie es Mitgliedstaaten ermöglichen, voraussichtlich erfolglose Asylanträge schneller und effizienter zu bearbeiten.
  • Generalanwalt Richard de la Tour vertritt in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-758/24 (Alace) und C-759/24 (Canpelli) die Ansicht, dass Mitgliedstaaten der EU durch einen Gesetzgebungsakt sichere Herkunftsstaaten bestimmen dürfen, wenn sie zum Zweck einer gerichtlichen Kontrolle offenlegen, auf welche Informationsquellen sie sich für die Beurteilung stützen.