Überarbeitung des Rechtsakts für Cybersicherheit – KOM
Die Europäische Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation zum Rechtsakt für Cybersicherheit (Cyber Security Act) durch. Die Konsultation soll potentielle Reformbedarfe eruieren, um insbesondere Unternehmen einen einfacheren und einheitlicheren Rechtsrahmen in der Union zu schaffen.
Der 2019 als Verordnung (EU) 2019/881 in Kraft getretene Cyber Security Act hat insbesondere das Mandat der Europäischen Agentur für Cybersicherheit (ENISA) erweitert und klarer definiert sowie mit dem European Cybersecurity Certifciation Framework (ECCF) einen Rahmen für Zertifizierung der Cybersicherheit von Produkten, Diensten und Prozessen der Informations- und Kommunikationstechnologie geschaffen.
Mit der Überarbeitung des Cyber Security Acts sollen Cybersicherheitsmaßnahmen vereinfacht und reformiert werden, um die Cyberresilienz und Cybersicherheit in der Union zu stärken und zu vereinheitlichen. Im Rahmen der Konsultation soll u. a. ermittelt werden, ob und wo eine Überarbeitung des Mandats der ENISA, eine Anpassung des ECCF und eine stärkere Berücksichtigung der Sicherheit von Lieferketten von Informations- und Kommunikationstechnologie geboten ist. Eine Teilnahme an der Konsultation ist noch bis zum 20. Juni 2025 möglich.
Weiterführende Links:
- Konsultation (April 2025)
- Cyber Security Act (Juni 2019)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 18/2024, 13/2024, 05/2024