Beschleunigte Umsetzung des Asyl- und Migrationspakets – KOM
Die Europäische Kommission hat am 16. April 2025 vorgeschlagen, bestimmte Aspekte des gemeinsamen Asyl- und Migrationspakets früher als anfänglich geplant umzusetzen. Damit will sie es Mitgliedstaaten ermöglichen, voraussichtlich erfolglose Asylanträge schneller und effizienter zu bearbeiten.
Schon vor der im Juni 2026 zur Umsetzung gesetzten Frist sollen Mitgliedstaaten demnach das Grenzverfahren oder beschleunigte Verfahren des Pakets auf Personen anwenden können, die aus Ländern kommen, deren Staatsangehörigen in durchschnittlich 20% der Fälle oder weniger internationaler Schutz in der EU gewährt wird. Außerdem sollen Mitgliedstaaten sichere Drittstaaten und sichere Herkunftsstaaten mit Ausnahmen benennen dürfen, was zu mehr Flexibilität führen soll.
Parallel schlägt die Kommission vor, eine erste EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten zu erstellen. Sie schlägt vor, den Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien auf diese Liste zu setzen. Weiterhin führt die Kommission aus, dass EU-Kandidatenländer grundsätzlich als sichere Herkunftsstaaten gelten sollen. Nur bei bestimmten Ausnahmen, wie beispielsweise willkürliche Gewalt in Konfliktsituationen oder eine EU-weite Anerkennungsquote von Asylbewerbern von über 20%, kann ein EU-Kandidatenland als nicht sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden.
Im folgenden Schritt müssen das EP und der Rat über den Vorschlag abstimmen.
Weiterführender Link:
- Pressemitteilung der Kommission (April 2025)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 12/2024, 10/2024, 07/2024