Nachrichten aus Berlin

Aktuelles aus Anwaltschaft und Rechtspolitik

Themen der Ausgabe 15/2025 sind u.a. Amtsgerichte: BRAK kritisiert Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte; Geldwäscheprävention: neue Muster der BRAK für Risikoanalysen; Elektronische Gerichtsakten: Länder sollen Einführung um ein Jahr verschieben dürfen

24.07.2025Newsletter
  • Anwältinnen und Anwälte, die bei Kataloggeschäften nach dem Geldwäschegesetz tätig sind, müssen unter anderem eine Geldwäsche-Risikoanalyse erstellen. Dabei helfen die Muster der BRAK für die kanzleiweite und individuelle Risikoanalyse. Beide Muster wurden gerade aktualisiert und überarbeitet.
  • Ab dem 1.1.2026 müssen Gerichtsakten elektronisch geführt werden. Doch die Fortschritte bei der Einführung der e-Akte sind unterschiedlich. Um befürchtete Digitalisierungslücken zu vermeiden, will das Bundesjustizministerium den Ländern ermöglichen, noch ein Jahr länger Akten papiergebunden zu führen; das sieht ein neuer Referentenentwurf vor.
  • Der Bundesrat will Raub- und Sexualdelikte, die mithilfe von KO-Tropfen begangen wurden, gesondert regeln. Die BRAK kritisiert das als Symbolpolitik und legt ausführlich dar, dass KO-Tropfen-Fälle bereits nach geltendem Recht mit den höchsten verfügbaren Strafrahmen sanktionierbar sind.
  • Vermögensabschöpfung soll dafür sorgen, dass Täter wirtschaftliche Vorteile aus ihrer Straftat nicht behalten können. Bis Ende 2026 muss eine EU-Richtline zur Einziehung von Taterträgen umgesetzt werden. Die BRAK setzt sich kritisch mit einem Bund-Länder-Bericht auseinander, der umfangreiche Reformvorschläge dazu unterbreitet.
  • Der Streitwertkatalog gibt Verwaltungsgerichten aller Instanzen eine Orientierung für die Festlegung der Streitwerte von Verfahren. Danach bemessen sich Gerichtskosten und gesetzliche Anwaltsgebühren. Nach zwölf Jahren wurde der Katalog nunmehr aktualisiert.
  • Am 22.8.2025 werden – von „Betreuungsmodelle nach geltendem Recht“, über „Kindes- und Gattenunterhalt in den unterschiedlichen Betreuungsmodellen“ bis „Verquickung von Fragen der Betreuung und des Unterhalts: Geht das überhaupt?“ – vom Referierenden Mathias Volker (Vors. Richter OLG Celle), intensiv und mit Beispielsfällen besprochen. (09246247)