Beurkundungen sollen in elektronischer Form möglich werden
Das Bundesjustizministerium möchte die Digitalisierung weiter vorantreiben und plant die Einführung von elektronischen Beurkundungen.
Das Bundesjustizministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 13. Juni 2025 einen Referentenentwurf für ein Gesetz veröffentlicht, mit dem eine Beurkundungen künftig generell auch in elektronischer Form ermöglicht werden soll. Bislang ist das Beurkundungsverfahren grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet. Der jetzt veröffentlichte Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der letzten Legislaturperiode, welches nun punktuell modifiziert wurde.
Nach deutschem Recht ist für viele besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte eine öffentliche Beurkundung vorgeschrieben, zum Beispiel für den Grundstückskaufvertrag, für den Gesellschaftsvertrag bei Gründung einer GmbH oder für den Ehevertrag. Beurkundungen können insbesondere von Notarinnen und Notaren vorgenommen werden, aber auch von Nachlassgerichten. Bislang setzt eine Beurkundung im Regelfall eine Niederschrift auf Papier voraus. Dagegen erfolgt die Verwahrung von Urkunden bereits weitgehend elektronisch. Auch der Vollzug beurkundeter Geschäfte und Erklärungen läuft zunehmend elektronisch ab. Daher kommt es derzeit häufig zu einem doppelten Medientransfer: Die elektronisch verfasste Urkunde wird ausgedruckt und muss nach Unterzeichnung zum Zweck von Vollzug und Verwahrung eingescannt werden. Mit dem geplanten Gesetz sollen solche Medienbrüche verhindert werden.
Notarielle Beurkundung und Beglaubigungen in elektronischer Form
Beurkundungen sollen künftig auch in Präsenzverfahren elektronisch möglich sein. Vorgesehen ist, dass die Urkundsperson die Niederschrift dabei künftig unmittelbar als elektronisches Dokument aufnimmt. Die Beteiligten können die elektronische Niederschrift dann entweder mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder sie unterschreiben auf einem elektronischen Hilfsmittel wie z. B. einem Unterschriftenpad oder einem Touchscreen. Abschließend wird die Urkundsperson ihre qualifizierte elektronische Signatur anbringen. Dadurch sollen die Authentizität und Integrität der Urkunde geschützt werden.
Für Notarinnen und Notare soll die Bundesnotarkammer ein Signatursystem für elektronische Präsenzbeurkundungen bereitstellen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die erforderliche Softwareausstattung für diese Berufsgruppe flächendeckend und niedrigschwellig zeitnah zur Verfügung steht.
Auch elektronische Beglaubigungen sollen vereinfacht werden, indem auch hier eigenhändige elektronische Unterschrift auf einem elektronischen Hilfsmittel ermöglicht werden soll.
Künftig soll außerdem der Zugang der öffentlich beglaubigten Abschrift einer notariell beurkundeten und öffentlich beglaubigten Erklärung ausreichen, damit die Erklärung wirksam wird. Mit Hilfe von elektronisch beglaubigten Abschriften kann der Zugang auch auf elektronischem Wege bewirkt werden. Dies ermöglicht etwa die elektronische Übermittlung von Erbausschlagungserklärungen an das Nachlassgericht.
Der Entwurf wurde am 13. Juni 2025 an die Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 27. Juni 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht.
Weiterführende Informationen:
BMJV-Referentenentwurf zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung v. 13.06.2025
Online-Verfahren: Notare können jetzt noch mehr online beurkunden (Artikel v. 11.08.2023)
Kein Notarbesuch mehr: GmbH und UG können ab 1. August 2022 online gegründet werden (Artikel v. 28.07.2022)
Online-Beglaubigungen: BRAK begrüßt geplante Ausweitung (Nachrichten aus Berlin v. 06.04.2022)