Das neue RVG ist da – und jetzt?
Seit Anfang Juni gelten höhere gesetzliche Anwaltsgebühren. Doch sie gleichen kaum die Inflation und die gestiegenen Kosten aus, findet BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling im Editorial des neuen BRAK-Magazins. Sie fordert eigenständige Justizhaushalte der Länder, um Richterschaft und Anwaltschaft nachhaltig angemessen vergüten zu können.
Seit dem 01.06.2025 gilt das neue Vergütungsrecht. Doch Begeisterungsstürme löst die Erhöhung um 6 % bei den Wertgebühren und 9 % bei den Betragsrahmen- und Festgebühren in der Anwaltschaft nicht aus. Sie mildert nur einen Teil der gestiegenen Kosten ab und gleicht kaum die Inflation aus.
BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling richtet im Editorial des neuen BRAK-Magazins deshalb den Blick auf die Finanzierung des Zugangs zum Recht. Die Länder schlagen die Kosten für Beratungs- und Prozesskostenhilfe und neuerdings auch für die Vergütungen von Betreuern und Sachverständigen uneingeschränkt den Justizhaushalten zu. Nicht nur angesichts einer erwartbar steigenden Zahl von Betreuungen ist das besorgniserregend – weitere Erhöhungen der RVG-Gebühren erscheinen damit kaum noch möglich.
Holling hält für bedenklich, dass die Justizressorts nur kleine Anteile der Länderhaushalte zugewiesen bekommen, während ihre „Gewinne“ den allgemeinen Länderhaushalten zufließen. Ein unabhängiges Rechtswesen als dritte Säule unseres demokratischen Staates braucht aber gut alimentierte Richterinnen und Staatsanwälte, aber auch eine nach dem RVG angemessene besoldete Anwaltschaft. Sie fordert einen eigenen Haushalt der Justiz der Länder, der selbst über die in seinem Bereich erwirtschafteten Mittel verfügen kann. Außerdem müssen eigentlich justizfremde Personengruppen wie Betreuer haushaltstechnisch in das für sie zuständige Ressort, hier den Sozialhaushalt, überführt werden.
Weiterführende Links:
Editorial 3/2025
BRAK-Magazin 3/2025
Hinne, BRAK-Mitt. 2025, 178
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