Umfrage – Jetzt noch teilnehmen!

Erfolgshonorar und Kostenfinanzierung: BRAK-Umfrage zur Evaluierung des „Legal Tech-Gesetzes“

Seit Oktober 2021 können Anwältinnen und Anwälte in bestimmten Fällen Erfolgshonorare vereinbaren und Prozesskosten ihrer Mandanten übernehmen. Das Gesetz muss nach drei Jahren evaluiert werden. Dazu wurde die BRAK um Stellungnahme gebeten und fragt deshalb Anwältinnen und Anwälte nach ihren Erfahrungen. Die Umfrage läuft noch bis zum 12.01.2025.

07.01.2025Anwaltschaft

Nach dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, kurz Legal Tech-Gesetz, dürfen Anwältinnen und Anwälte seit dem 01.10.2021 in bestimmten Fällen Erfolgshonorare vereinbaren und Prozesskosten ihrer Mandanten übernehmen. Dazu zählen Streitigkeiten um Geldforderungen bis zu 2.000 Euro und außergerichtliche Inkassodienstleistungen.

Das Legal Tech-Gesetz war im Gesetzgebungsverfahren stark umstritten. Der Bundestag gab der neuen Bundesregierung vor diesem Hintergrund mehrere Prüfbitten, u.a. zur Kohärenz von anwaltlichem Berufsrecht und den Regelungen für Inkassodienstleistungen, mit. Zudem sah er vor, dass das Gesetz nach drei Jahren evaluiert werden muss.

Diese Evaluierung führt das Bundesministerium der Justiz derzeit durch. Dazu hat es u.a. Verbände – auch die BRAK – um Stellungnahme gebeten. Die BRAK möchte in ihre Stellungnahme Erfahrungen aus der gesamten Anwaltschaft einfließen lassen. Mit einer Umfrage will sie deshalb ergründen, wie die durch das Gesetz geschaffenen neuen Möglichkeiten in der Praxis angenommen werden und ob in bestimmten Situationen Probleme aufgetreten sind.

Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 12. Januar 2025 möglich.

Die Umfrage erfolgt ausschließlich anonym und die Umfrageergebnisse können nicht auf teilnehmende Personen zurückgeführt werden. Der Zugang zur Umfrage ist über das beA-Portal möglich.

Weiterführende Links:

Umfrage (via beA-Portal)

Legal Tech-Gesetz, BGBl. 2021 I 3415

Nachrichten aus Berlin 1/2022 v. 12.01.2022 (Hintergrund zu Evaluierung und Prüfbitten)